Pressemitteilung
Fürth, den 14. Februar 2025
51 000 weniger Niedriglohnjobs in Bayern von April 2014 bis April 2024
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor sinkt im Zehnjahresvergleich von 17 Prozent auf 14 Prozent
Für 962 000 abhängige Beschäftigungsverhältnisse in Bayern liegt der Lohn im April 2024 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro brutto je Stunde. Die Anzahl der Jobs im Niedriglohnbereich hat in den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 um 51 000 abgenommen. Im April 2024 gehören dem Niedriglohnsektor 14 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im Freistaat an. Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich in den vergangenen zehn Jahren verringert.
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor liegt bei 14 Prozent
Fürth. Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung liegt in Bayern der Lohn von 962 000 abhängigen Beschäftigungsverhältnissen im April 2024 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro brutto je Stunde. Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor beläuft sich im Freistaat im April 2024 auf 14 Prozent. Im April 2014 und damit vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat die Niedriglohnquote noch bei 17 Prozent gelegen. Somit ist die Niedriglohnquote innerhalb von zehn Jahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Niedriglohnjobs ist 2024 um 51 000 niedriger als noch 2014.
Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden verringert sich
Nach weiteren Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik hat auch die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Bayern von April 2014 bis April 2024 abgenommen. Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 42,03 Euro (9. Dezil) zählen im April 2024 zu den zehn Prozent Besserverdienenden. Demgegenüber gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern, die pro Stunde maximal 13,23 Euro (1. Dezil) verdienen, der Gruppe der zehn Prozent mit den geringsten Löhnen an (Geringverdienende). Setzt man diese beiden Stundenverdienste ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis (9. Dezil / 1. Dezil) von 3,18. Demzufolge erzielen im April 2024 Besserverdienende mindestens das 3,18-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Im April 2014 hat die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden noch 3,34 betragen.
Geringverdienende mit stärkster Verdienstentwicklung
Im Zeitraum von April 2014 bis April 2024 haben die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (am 1. Dezil) mit 47,0 Prozent stärker zugenommen als die Bruttostundenverdienste der Besserverdienenden (am 9. Dezil) mit 39,8 Prozent.
Der mittlere Bruttostundenverdienst (5. Dezil bzw. Median), der von gleich vielen Beschäftigten unter- wie überschritten wird, beläuft sich im Freistaat im April 2024 auf 21,27 Euro. Im Vergleich zum April 2014 (15,55 Euro) ist er um 36,8 Prozent gestiegen.
Das Dezilverhältnis des mittleren Verdienstes zum Verdienst der Geringverdienenden (5. Dezil / 1. Dezil) ist von 1,73 im April 2014 auf 1,61 im April 2024 gesunken. Der Verdienstabstand der Besserverdienenden zur Mitte der Lohnskala (9. Dezil / 5. Dezil) hat sich dagegen im Vergleichszeitraum geringfügig von 1,93 auf 1,98 erhöht.
Hinweise:
Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdienststrukturerhebung 2014 und Verdiensterhebung 2024 zum Berichtsmonat April. Die Verdienststrukturerhebung wurde letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt. Sowohl die Verdienststrukturerhebung als auch die Verdiensterhebung ist als Stichprobenerhebung konzipiert. Die Verdienststrukturerhebung umfasst in Bayern gut 7 600 Betriebe und die Verdiensterhebung gut 6 400 Betriebe aus allen Branchen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Erhoben werden Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten.
Beschäftigungsverhältnisse
Es werden keine Personen erfasst, sondern ausschließlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse, d.h. Haupt- sowie Nebenjobs bzw. Arbeitsverträge.
Niedriglohnsektor
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im April 2024 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei 13,79 Euro, im April 2014 bei 10,00 Euro.
Dezilverhältnis
Das Dezilverhältnis ist ein Maß für die Lohnspreizung. Dezile teilen eine Menge in zehn gleiche Teile. Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten zehn Prozent aller Werte reichen (Schwellenwert Geringverdienende). Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten zehn Prozent aller Werte beginnen (Schwellenwert Besserverdienende). Das 5. Dezil bzw. der Median ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt. Setzt man die Dezile ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis. Je niedriger der Wert ist, desto geringer ist die Lohnspreizung.


