Pflege

Die Statistik – geregelt in der Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV) – umfasst ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Empfänger von Pflegegeld.

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Bei den Pflegeeinrichtungen handelt es sich um Pflege- und Betreuungsdienste, sowie um teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz – SGB XI besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen).

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Statistische Berichte

K8300C Pflegeeinrichtungen, ambulante sowie stationäre und Pflegegeldempfänger Ergebnisse der Pflegestatistik


In Bayern wird seit 1995 die Landesstatistik „Einrichtungen für ältere Menschen“ (vormals: „Heime der Altenhilfe“) durchgeführt. Die Daten werden im zweijährigen Turnus erhoben. Die Statistik wird laufend inhaltlich überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bei der Statistik handelt es sich um eine freiwillige Erhebung. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem  Statistischen Bericht, die Adressen der Einrichtungen sowie Eckzahlen in einem eigenen Verzeichnis veröffentlicht.

Statistische Berichte

K8100C Einrichtungen für ältere Menschen und ambulant betreute Wohngemeinschaften


Die Statistik wurde erstmals im Juli 1996 durchgeführt. Die Daten werden im zweijährigen Turnus erhoben. Bei der Statistik handelt es sich um eine freiwillige Erhebung. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem  Statistischen Bericht, die Adressen der Einrichtungen sowie Eckzahlen in einem eigenen Verzeichnis veröffentlicht.

Statistische Berichte

K8200C Einrichtungen und betreute Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung