Öffentliche Haushalte
Die Daten über die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte werden im Rahmen der vierteljährlichen Kassenstatistik und der Jahresrechnungsstatistik erfasst. Die jährliche Schuldenstatistik informiert darüber, in welchem Umfang die öffentlichen Haushalte durch aufgenommene Fremdmittel belastet sind. Um ein Gesamtbild der Vermögenssituation des öffentlichen Bereichs abgeben zu können, wird neben der Passivseite (mittels Schuldenstatistik) auch die Aktivseite des öffentlichen Finanzvermögens jährlich erfasst.
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Die öffentlichen Haushalte umfassen die staatlichen Haushalte des Bundes und der Länder, die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die kommunalen Haushalte und die gesetzliche Sozialversicherung (Sozialversicherungsträger einschließlich Bundesagentur für Arbeit). Zu den Kernhaushalten zählen die von den Parlamenten verabschiedeten Haushalte der Gebietskörperschaften des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände. Zusammen mit den Finanzanteilen der Europäischen Union und der gesetzlichen Sozialversicherung bilden sie die „Öffentlichen Haushalte“. Die öffentlichen Haushalte einschließlich der Extrahaushalte stellen den „öffentlichen Gesamthaushalt“ dar. Zu den Extrahaushalten gehören alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, die in selbständiger oder unselbständiger Form mit eigenem Rechnungswesen geführt werden, soweit sie nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) dem Sektor Staat zuzurechnen sind.
Vierteljährliche Kassenstatistik
Die vierteljährliche Kassenstatistik ist die aktuellste Statistik im Bereich der öffentlichen Finanzen. Sie bietet ein umfassendes Bild des öffentlichen Gesamthaushalts.
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Sie zeigt, welche Einnahmen den öffentlichen Haushalten zugeflossen sind, welche Ausgaben sie damit finanzieren konnten und in welchem Umfang sie darüber hinaus auf Fremdmittel (Verschuldung am Kreditmarkt) oder auf Rücklagen zur Deckung des Finanzierungssaldos zurückgreifen mussten. Die Belastung der öffentlichen Haushalte künftiger Jahre aus den aufgenommenen Fremdmitteln ergibt sich aus dem öffentlichen Schuldenstand.
In den vierteljährlichen Kassenergebnissen werden bei den öffentlichen Haushalten für das abgelaufene Quartal die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen in der Gliederung nach Ausgabe- und Einnahmearten, die Bauausgaben nach Aufgabenbereichen und der Schuldenstand am Ende eines jeden Vierteljahres erfasst.
Die vierteljährlichen Kassenergebnisse sind Basisdaten für die Überwachung der stabilitätsorientierten Finanzpolitik der EU-Mitgliedstaaten (Stabilitätspakt) durch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Auf nationaler Ebene werden die Daten zudem zur Haushaltsüberwachung, insbesondere nach Einführung der Schuldenbremse (Art. 115 GG), die ab 2020 auch in allen Bundesländern zum Tragen kommt, eingesetzt.
Basis der Datenerfassung sind die vierteljährlichen Kassenabschlüsse der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zu den Erhebungseinheiten gehörenden Institutionen, also vorhandene Verwaltungsunterlagen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Leiter der Erhebungseinheiten oder der für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen.
Statistische Berichte
Jahresrechnungsstatistik
Erhoben werden die Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Gruppierungen) der kommunalen Berichtsstellen und nach Aufgabenbereichen (Gliederungen) gemäß der gültigen kommunalen Haushaltssystematik des Berichtslandes. Die Rechnungsstatistik gibt ein aktuelles Bild über die Struktur der Ausgaben und Einnahmen nach Arten und Aufgabenbereichen der kommunalen Haushalte wieder.
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Die Jahresrechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte und der kommunalen Zweckverbände werden von den Statistischen Landesämtern sowohl nach landesspezifischer als auch nach bundeseinheitlicher Gliederung der kommunalen Haushaltssystematik (Gliederungsplan und Gruppierungsplan) aufbereitet. Das Zahlenmaterial der kommunalen Rechnungsstatistik wird den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden/Gemeindeverbände und Zweckverbänden entnommen.
Für die Erhebung besteht Auskunftsplicht. Auskunftspflichtig sind die Leiter der Erhebungseinheiten oder die für das Rechnungswesen zuständigen Stellen.
Statistische Berichte
Hebesätze der Gemeinden
Unter Realsteuern werden die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer als wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen verstanden. Die Grundsteuern werden auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließen in vollem Umfang den Gemeinden und Landkreisen (bei gemeindefreien Gebieten) zu, denen Liegenschaften zuzuordnen sind.
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Unterschieden wird zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Grundsteuer A) sowie unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (Grundsteuer B). Entscheidend für die Höhe der Steuer sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks. Der jeweilige Steuermessbetrag wird durch die Finanzämter festgesetzt.
Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrags sind ebenfalls die Finanzämter zuständig. Die Gewerbesteuer fließt den Gemeinden nicht ausschließlich zu. Durch eine Umlage werden Bund und Länder am Gewerbesteueraufkommen beteiligt.
Die hebeberechtigten Gemeinden wenden die vom Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossenen Hebesätze auf die von den Finanzämtern festgestellten Steuermessbeträge an und setzen damit die Höhe der zu zahlenden Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer fest. Der Hebesatz ist dabei ein von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgelegter Prozentsatz. Er ist für die einzelnen Realsteuerarten in der Regel unterschiedlich hoch.
Schuldenstatistik
Die Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte ist eine jährliche Totalerhebung zum Stichtag 31. Dezember und berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen, sonstigen Schuldenbewegungen sowie über Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Berichtsjahres.
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Die Daten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Sie bilden vor allem die Grundlage für die Beantwortung der Fragen nach dem finanziellen Spielraum der Haushalte kommender Jahre, der Kapitalmarktbeanspruchung durch die öffentlichen Haushalte und damit der Entwicklung des Zinssatzes wie auch der Art der Verschuldung.
Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zum Berichtskreis gehörenden Institutionen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen einer Onlineerhebung über das IDEV-System. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Übersichten
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2022 und 2023 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2021 und 2022 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2020 und 2021 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2019 und 2020 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2018 und 2019 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2017 und 2018 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldenstand der Gemeinden und GV in Bayern 2016 und 2017 nach Körperschaftsgruppen, GGK und Regionen
- Schuldendienst 2022
- Schuldendienst 2021
- Schuldendienst 2020
- Schuldendienst 2019
- Schuldendienst 2018
- Schuldendienst 2017
- Schuldendienst 2016
- Schuldendienst 2015
Statistische Berichte
L3100C Staats- und Kommunalschulden - Mit finanzstatistischen Vergleichsdaten für Gemeinden und Gemeindeverbände
Finanzvermögenstatistik
Die Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Sie gibt Aufschluss über die Höhe der einzelnen Vermögensarten und unterscheidet diese in Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate, Ausleihungen (vergebene Kredite), Anteilsrechte sowie in die Sonstigen Forderungen.
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Ihre Ergebnisse liefern zusammen mit der Schuldenstatistik wichtige Informationen über die Finanzen des Sektors Staat. Sie bilden die Grundlage für die Stabilitätsberichterstattung an die Europäische Kommission und erfüllen den Datenbedarf wirtschaftlicher und politischer Entscheidungsträger auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene.
Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zum Berichtskreis gehörenden Institutionen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen einer Onlineerhebung über das IDEV-System. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Das Sachvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts wird nicht erhoben.
Jahresabschlussstatistik öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
Die Statistik der Jahresabschlüsse öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erhebt für kaufmännisch buchende Extrahaushalte und sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, des Anlagenvermögens sowie zur Ergebnisverwendung.
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In Kombination mit den Rechnungsergebnissen der öffentlichen Haushalte und den kameral buchenden öffentlichen Fonds und Einrichtungen ergibt sich ein vollständiges Bild der öffentlichen Finanzen in Deutschland.
Statistik der Vierteljahresdaten öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU)
In der vierteljährlichen Erhebung der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden nur kaufmännisch buchende Einheiten, die zum Sektor Staat im Sinne des ESVG 2010 gezählt werden, mit einem zur jährlichen Erhebung reduzierten Erhebungskatalog befragt. Dieser umfasst einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ausgewählte Positionen des Anlagevermögens.
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Die Daten bilden zusammen mit den Ergebnissen der übrigen Finanz- und Personalstatistiken die Grundlage für die umfassende Darstellung des Staatssektors und dienen der Berechnung zentraler volkswirtschaftlicher Kennzahlen. Die Erhebung wird vierteljährlich als Vollerhebung durchgeführt. Stichtag ist jeweils der letzte Tag des Quartals.
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