Pressemitteilung
Fürth, den 8. Februar 2024
124 000 weniger Niedriglohnjobs in Bayern im April 2023 als noch im Vorjahr
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor sinkt von 17 Prozent auf 15 Prozent
Fürth. Für rund 1,0 Millionen abhängige Beschäftigungsverhältnisse in Bayern liegt der Lohn im April 2023 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Die Anzahl der Jobs im Niedriglohnbereich hat damit gegenüber dem April 2022 um 124 000 abgenommen. Dem Niedriglohnsektor gehören im April 2023 rund 15 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im Freistaat an. Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich innerhalb eines Jahres verringert.
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor sinkt auf 15 Prozent
Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung liegt in Bayern der Lohn von rund 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen im April 2023 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Im Vergleich zum April 2022 erhalten somit 124 000 weniger Jobs in Bayern einen Niedriglohn. Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor sinkt demnach im Freistaat von 17 Prozent im April 2022 auf 15 Prozent im April 2023. Eine Erklärung für den Rückgang ist unter anderem der im entsprechenden Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene gesetzliche Mindestlohn. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns hat zu einem Anstieg der Jobs mit Mindestlohn geführt.
Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden verringert sich
Nach weiteren Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik hat die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Bayern von April 2022 bis April 2023 abgenommen. Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 38,36 Euro (9. Dezil) zählen im April 2023 zu den zehn Prozent Besserverdienenden. Demgegenüber gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern, die pro Stunde maximal 12,50 Euro (1. Dezil) verdienen, der Gruppe der zehn Prozent mit den geringsten Löhnen an (Geringverdienende). Setzt man diese beiden Stundenverdienste ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis (9. Dezil / 1. Dezil) von 3,07. Demzufolge erzielen im April 2023 Besserverdienende das 3,07-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Im April 2022 hat die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden noch 3,33 betragen.
Geringverdienende in Bayern profitieren von Mindestlohnerhöhung
Der gesetzliche Mindestlohn ist von April 2022 bis April 2023 um 22,2 Prozent gestiegen. In diesem Zeitraum haben sich die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (+11,1 Prozent) deutlich stärker entwickelt als die der Besserverdienenden (+2,5 Prozent). Der mittlere Bruttostundenverdienst (5. Dezil bzw. Median), der von gleich vielen Beschäftigten unter- wie überschritten wird, beläuft sich im Freistaat im April 2023 auf 20,00 Euro. Im Vergleich zum April 2022 (19,22 Euro) ist er um 4,1 Prozent gestiegen.
Hinweise:
Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdiensterhebung für April 2023 und April 2022. Die Verdiensterhebung ist als Stichprobenerhebung konzipiert. Sie umfasst in Bayern gut 6 400 Betriebe aus allen Branchen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Erhoben werden Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Verdiensterhebung erfasst keine Personen, sondern ausschließlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse, d.h. Haupt- sowie Nebenjobs bzw. Arbeitsverträge.
Niedriglohnsektor
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im April 2023 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei 13,04 Euro, im April 2022 bei 12,50 Euro.
Dezilverhältnis
Das Dezilverhältnis ist ein Maß für die Lohnspreizung. Dezile teilen eine Menge in zehn gleiche Teile. Setzt man die Dezile ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis. Je niedriger der Wert ist, desto geringer ist die Lohnspreizung.