Prostituiertenschutzgesetz
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Sachgebiet 54 - Team Prostituiertenschutzgesetz |
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Meldung : |
ZUM THEMA
Erläuterungen
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Mit Inkrafttreten der Prostitutions-Statistikverordnung (ProstStatV) und des Prostituiertenschutzgesetzes (§ 36 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 ProstSchG)
werden zum Jahresende 2017 erstmals Bundesstatistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz durchgeführt.
Möglichkeiten zur Meldung der Statistik:
Das Online-Verfahren IDEV bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Daten direkt in einem Online-Formular zu erfassen. Für die Nutzung von IDEV benötigten Sie eine
Benutzerkennung und ein Passwort.
Für die Nutzung von eSTATISTIK.core nutzen Sie bitte die entsprechenden Zugangsdaten. Sollte Ihnen noch keine Benutzerkennung vorliegen, können Sie
diese beim Statistischen Bundesamt (E-Mail: eSTATISTIK.core@destatis.de) beantragen.