Wahldurchführung
Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bundestagswahlen in Bayern sind:
- der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet,
- der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
- ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis in Bayern,
- ein Wahlvorsteher und Wahlvorstand für jeden (Brief-)Wahlbezirk innerhalb der Wahlkreise.
Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.
Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.