Insolvenzstatistik
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Sachgebiet 52 – Insolvenzen |
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inso@statistik.bayern.de |
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09721 2088-5230 |
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09721 2088-5610 |
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Meldung: IDEV und eSTATISTIK.core |
Zum Thema
Erläuterungen
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Erhebungen zur Insolvenzstatistik
Ab Anfang 2013 wird die amtliche Insolvenzstatistik gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durchgeführt. Dieser Artikel 7 beinhaltet das neue Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG), das unterschiedliche Auskunftspflichtige für die Angaben zur Insolvenzstatistik vorsieht.
Zu den Hauptnutzern der Insolvenzstatistik zählen Justiz-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialministerien des Bundes und der Länder sowie Banken, Verbände, Universitäten, Forschungsinstitute, Medien und Wirtschaftsauskunfteien. Um zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten, werden die im Rahmen der Insolvenzstatistik erfassten Angaben unter gesetzlicher Auskunftspflicht gewonnen.Auskunftspflichtige
Für die monatliche Erhebung über Insolvenzverfahren, bei denen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen worden ist, die eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurden, sind die Amtsgerichte zuständig.
Für die jährliche Erhebung über die finanziellen Ergebnisse von Insolvenzverfahren sind dagegen die Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder auskunftspflichtig.Wie können Sie Ihre Daten melden?
§ 4 Abs. 4 InsStatG (Insolvenzstatistikgesetz) regelt, dass für die Abgabe der Meldungen § 11a Abs. 3 und 4 BstatG (Bundesstatistikgesetz) gilt. Demnach sind, wenn elektronische Verfahren für die Übermittlung der Meldungen zur Verfügung stehen, diese verpflichtend zu nutzen. Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet mit dem Verfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) eine Möglichkeit, Meldungen kostenlos und online zu übermitteln. Hierfür können Sie bei uns gerne Zugangsdaten per E-Mail anfordern. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter: https://idev.bayern.de/idev/doc/hilfe.html. Alternativ können Sie auch gerne über einen Softwareanbieter Ihrer Wahl elektronisch mittels eStatistik.core direkt aus Ihrem Softwareprogramm die Daten übermitteln. Hier kann Ihnen Ihr Softwareanbieter sicher weitere Informationen geben, wie die Daten an die amtliche Statistik übermittelt werden können.
Bei den Onlinemeldeverfahren können Sie zwischen dem Verfahren eSTATISTIK.core und IDEV (Internet-Daten-Erhebung im Verbund) wählen.
eSTATISTIK.core
Das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core ermöglicht, die erfragten Statistikdaten direkt aus ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zu gewinnen und via Internet auf sicherem Weg an die amtliche Statistik zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der bei Ihnen eingesetzte Software ein entsprechendes Statistikmodule integriert ist. Hierzu können Sie sich bei Ihrem jeweiligen Softwareanbieter erkundigen, ob ein entsprechendes Statistikmodul angeboten wird.
Nutzer von eSTATISTIK.core sparen gegenüber herkömmlichen Meldeverfahren Zeit und Kosten, indem der Aufwand für die Zusammenstellung und Übermittlung der Daten erheblich reduziert wird.IDEV
IDEV ist ein Internetangebot, mit dessen Hilfe die Meldungen über eine verschlüsselte Internetverbindung übertragen werden können. Für die Meldungen im Rahmen der Insolvenzstatistik werden elektronische Online-Formulare angeboten. In diese Formulare können die statistischen Daten direkt eingetragen und an das Bayerische Landesamt für Statistik übermittelt werden. Es ist auch möglich, CSV-Dateien in das Online-Formular zu laden.
Für die Nutzung von IDEV benötigen Sie eine Benutzerkennung und ein Passwort, welches Sie hier formlos anfordern können.Wichtige Hinweise
Ausführliche Informationen zur jährlichen Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung, insbesondere für die auskunftspflichtigen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder, finden Sie unter www.insolvenzen-statistik.de.
Erhebungsbögen
Insolvenzstatistik
- Meldung (RA) für Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahren
- Meldung (VA) für Verbraucherinsolvenzvefahren und sonstige Kleinverfahren
- Meldung (RB) über das Ergebnis eines eröffneten Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahrens
- Meldung (VB) über das Ergebnis eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und sonstigen Kleinverfahrens
- Meldung (X) für die Erteilung der Restschuldbefreiung