Personal im Öffentlichen Dienst
Im Abschnitt „Personal im öffentlichen Dienst“ findet man Angaben über die Zahl der Beschäftigten und Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst.
Personalstand
Die Personalstandstatistik liefert jährlich zum Erhebungsstichtag 30. Juni Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung.
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Die Ergebnisse der Personalstatistik sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die dort zu treffenden Regelungen erfordern sehr detaillierte statistische Ergebnisse, die den jeweils gefragten Sachverhalt eingehend beleuchten. Die Personalstandstatistik bildet eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Sie ist wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben.
Da für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse keine Sozialversicherungsplicht besteht, stellt die Personalstandstatistik die einzige umfassende Datenquelle zur Ergänzung der Statistik der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen der Bundesagentur für Arbeit und der Daten der Rentenversicherungsträger dar und fließt damit in Arbeitsmarktstatistiken und in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein.
Die Daten zum Personalstand werden überwiegend von zentralen Personalabrechnungsstellen nach einem jährlich weitgehend gleich bleibenden Merkmalskatalog in Form von Einzeldatensätzen elektronisch zur Verfügung gestellt. Bei der Personalstandstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung.
Übersichten
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2023
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2022
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2021
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2020
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2019
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2018
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2017
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2016
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2015
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2014
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- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2013
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2013
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2012
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2012
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2011
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern 2011
Statisitische Berichte
Versorgungsempfänger
Die Versorgungsempfängerstatistik weist alle Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems zum Erhebungsstichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres nach. Zu den Versorgungsempfängern zählen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben sowie ihre Hinterbliebenen.
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Die Daten der Versorgungsempfängerstatistik dienen zusammen mit den Daten der Personalstandstatistik der aktiven Beamten, Richter und Soldaten als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamten- und Versorgungsrechts. Außerdem werden die Ergebnisse für Berechnungen über die zukünftige Entwicklung der Versorgungsberechtigten und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Gebietskörperschaften verwendet.
Ebenfalls dient die Versorgungsempfängerstatistik in Verbindung mit der Personalstandstatistik als Datengrundlage für den Versorgungsbericht der Bundesregierung.
Die Daten der Versorgungsempfängerstatistik werden überwiegend von zentralen Versorgungskassen nach einem jährlich weitgehend gleich bleibenden Merkmalskatalog in Form von Einzeldatensätzen elektronisch zur Verfügung gestellt. Bei der Versorgungsempfängerstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung.
Neben dem Bundesministerium des Innern, das für die Weiterentwicklung des Versorgungsrechts zuständig ist, nutzt das Bundesministerium der Finanzen die Daten für die Erstellung des Haushaltsplans bezüglich der künftigen Versorgungsausgaben. Wichtige Nutzer sind außerdem Interessenten aus Wissenschaft und Wirtschaft.