Qualität
Amtliche Statistiken dienen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern als Grundlage für Planungen, Entscheidungen, Evaluierungen. Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der Informationsdienstleister des Freistaats und leistet mit seiner Arbeit als zentrale Statistikbehörde Bayerns einen wesentlichen Beitrag qualitativ hochwertiger amtlicher Daten.
Rechtsgrundlagen, Qualitätserklärung und Verhaltenskodex
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Grundlage für die Durchführung der Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Statistik ist eine gesetzliche Aufgabenzuweisung. Bundesstatistiken – zentrale wie dezentrale – entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU. Neben allgemeinen Rechtsgrundlagen – wie der EU-Statistik-Verordnung, dem Bundesstatistikgesetz und dem Bayerischen Statistikgesetz – gelten mit sogenannten „Fachstatistikgesetzen“ spezielle Rechtsvorschriften, die einem oder mehreren fachlichen Themen zuzuordnen sind. Hinzu kommen entsprechende Regelungen für deutschlandweit koordinierte oder spezifisch bayerische Landesstatistiken, für Geschäftsstatistiken, für zugewiesene Aufgaben, für die Erstellung von Verzeichnissen u. a. mehr.
Qualitativ hochwertige Ergebnisse sind der Anspruch der amtlichen Statistik. Dieses Ziel erreicht sie durch ihren institutionellen Rahmen, ihre statistischen Prozesse und Produkte. Das Bayerische Landesamt für Statistik bekennt sich hierfür zu den Qualitätsgrundsätzen, die im „Verhaltenskodex für Europäische Statistiken“ festgelegt sind.
Die Nationalen Statistischen Ämter im Europäischen Statistischen System (ESS) haben sich zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex verpflichtet und bekräftigen diese Verpflichtung durch die von allen Amtsleitungen der Mitgliedstaaten des Europäischen Statistischen Systems unterzeichnete Qualitätserklärung.
- Rechstgrundlagen
- Qualitätserklärung (diese ist im Dokument Verhaltenskodex enthalten)
Peer Review 2021
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Peer Reviews – die Überprüfung durch unabhängige Gutachter aus anderen statistischen Ämtern des ESS (European Statistical System) – stellen einen wichtigen Baustein der Qualitätssicherung und der Umsetzung des Verhaltenskodex zur Verbesserung der Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen dar. Eine erste Runde von Peer Reviews wurde bereits in den Jahren 2006 bis 2008 durchgeführt, eine zweite Runde folgte im Zeitraum von 2013 bis 2015. Beide Runden bezogen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ein.
Im Jahr 2017 wurde der Verhaltenskodex für europäische Statistiken überarbeitet sowie erweitert und umfasst nun 16 Grundsätze. Die überarbeitete Version des Verhaltenskodex führte zu einer dritten Runde von Peer Reviews, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA sowie bei Eurostat von 2021 bis Mitte 2023 ausgeführt werden. Diese Runde von Peer Reviews zielt darauf ab, die Qualität der europäischen Statistik und das Vertrauen in sie zu verbessern, indem die Einhaltung der Grundsätze des überarbeiteten Verhaltenskodex seitens der ESS-Mitglieder bewertet wird.
Quality Assurance Framework
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Das Quality Assurance Framework (QAF) ergänzt den Verhaltenskodex. Bei Bedarf kann es durch die bei Eurostat angesiedelte Working Group on Quality aktualisiert werden.
Das QAF wurde auf EU-Ebene von der Patenschaftsgruppe „Qualität“ ausgearbeitet. Durch das QAF werden insbesondere die gemeinsame Sichtweise und das gemeinsame Verständnis des Qualitätsmanagements im Europäischen Statistischen System (ESS) gefördert. Das QAF unterstützt die Implementierung der Grundsätze und Indikatoren des Verhaltenskodex, indem er dessen einzelnen Bausteinen Maßnahmen, Methoden oder Werkzeuge zur Qualitätssicherung zuordnet.
Qualitätshandbuch
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Um auch weiterhin dem Anspruch gerecht zu werden, führender Anbieter qualitativ hochwertiger statistischer Informationen zu sein, haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein „Qualitätshandbuch“ erstellt. Dieses Qualitätshandbuch beschreibt den Rahmen zur Sicherstellung der Datenqualität in der deutschen amtlichen Statistik. Es dient einerseits den Nutzerinnen und Nutzern statistischer Daten zur Information über das Management zur Sicherung der Datenqualität, andererseits den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie weiterer amtlicher Statistikproduzenten in Deutschland als Leitfaden. Damit erfüllt es auch die im Peer Review-Bericht 2014 für Deutschland enthaltene Forderung nach „Qualitätsleitlinien“. Das Qualitätshandbuch dokumentiert die Qualitätsanforderungen an Institutionen, Prozesse und Produkte der amtlichen Statistik. Es zeigt Methoden, Aktivitäten und Instrumente auf, die im Bereich der Qualitätssicherung ergriffen wurden. Damit schafft es Transparenz für Externe und Interne und verdeutlicht, warum der amtlichen Statistik vertraut werden kann.
Zum Management der Datenqualität wurde eine Reihe weiterer „Instrumente“ eingeführt, die nachstehend aufgeführt sind.
Qualitätsberichte
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Qualitätsberichte wurden beginnend 2005 sukzessive für alle Statistiken und Rechensysteme erstellt, werden laufend aktualisiert und stellen mit sogenannten Metadaten den Nutzerinnen und Nutzern in einheitlicher Gliederung Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität der statistischen Ergebnisse in standardisierter Form zur Verfügung. Sie enthalten darüber hinaus Hinweise zu weiterführenden Veröffentlichungen und Kontaktmöglichkeiten.
Revisionspolitik, Revisionskalender
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In manchen Statistikbereichen werden bereits veröffentlichte statistische Ergebnisse im Rahmen von sogenannten Revisionen überarbeitet, um neue, bisher nicht verfügbare Daten oder methodische und konzeptionelle Änderungen einzuarbeiten.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder möchten den Nutzerinnen und Nutzern der amtlichen Statistik ihre Methoden und Verfahren transparent und nachvollziehbar machen. So wird das Vertrauen in die amtliche Statistik gesichert und die Nutzbarkeit von Statistiken weiter verbessert.
Mehr zur Definition von Revisionen, ihren verschiedenen Typen sowie zu deren Begründungen und Grundsätzen enthält das Dokument „Allgemeine Revisionspolitik“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Begleitet wird die allgemeine Revisionspolitik von einem „Revisionskalender“ des Statistischen Bundesamtes. Dieser Kalender gibt einen Überblick darüber, bei welchen Bundesstatistiken Revisionen durchgeführt werden und nach welchem Zyklus sie erfolgen.
Veröffentlichungsverzeichnis und Pressemitteilungskalender
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Eine Übersicht aller Veröffentlichungen des Landesamts bietet das Veröffentlichungsverzeichnis, in dem u. a. auch die Periodizität von Veröffentlichungen aufgeführt ist
Ein Pressemitteilungskalender („Terminvorschau“) verweist auf die in der jeweils kommenden Woche anstehenden Pressemitteilungen des Landesamts.
Vorabzugang
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Dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken zufolge sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik allen externen Nutzerinnen und Nutzern gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Hiervon kann in begründeten Fällen abgewichen werden, wenn dies transparent gemacht wird. Vorab-Informationen sind zulässig für Ministerien, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der Statistischen Ämter rechnen müssen. Die Vorab-Weitergabe von Informationen an diese Stellen erfolgt in der Regel mittels Pressemitteilungen mit Sperrfrist.
Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern
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Trotz vielfältiger Qualitätssicherungsmaßnahmen lassen sich Fehler in statistischen Produkten nicht völlig vermeiden. Für den Umgang mit Veröffentlichungsfehlern hat das Statistische Bundesamt eine Richtlinie entwickelt, die zu einem Leitfaden für Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder angepasst wurde und im Grundsatz auch im Bayerischen Landesamt für Statistik Anwendung findet.
Maßgeschneiderte Auswertungen
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Für spezielle Fragestellungen, die weder durch Veröffentlichungen noch durch Datenbankabrufe oder Tabellenprogramme abgedeckt werden können, führt das Bayerische Landesamt für Statistik im Rahmen seiner Kapazitäten und unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung auch Sonderauswertungen aus dem Erhebungsmaterial durch. Diese können in Listenform bzw. als Datei zur Verfügung gestellt werden. Aussagen über Kosten und Liefertermine sind erst nach Kenntnis des genauen Datenwunsches möglich. Wenden Sie sich bei Bedarf an statistischen Auftragsarbeiten bitte an den Auskunftsdienst.