Pressemitteilung
Fürth, den 14. September 2020
Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienern hat in Bayern von 2014 bis 2018 leicht zugenommen
Ab einem Bruttostundenverdienst von 33,90 Euro zählen Beschäftigte zu den Besserverdienern
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik ist der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienern in Bayern von 2014 bis 2018 etwas größer geworden. Das sogenannte Dezilsverhältnis lag 2018 bei 3,39 nach 3,34 im Jahr 2014. Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 33,90 Euro zählten im Jahr 2018 zu den Besserverdienern. Zu den Geringverdienern gehörten alle Beschäftigten, die pro Stunde höchstens 10,00 Euro verdienten.
Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienern wird anhand des Dezilsverhältnisses berechnet. Hierfür wird der Bruttostundenverdienst, ab dem Beschäftigte zu den Besserverdienern (obere zehn Prozent der Verdienstskala) zählen, ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Beschäftigte als Geringverdiener (untere zehn Prozent der Verdienstskala) eingestuft werden. Je geringer das Dezilsverhältnis ist, desto geringer ist die Lohnspreizung. In Bayern hat der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienern zwischen 2014 und 2018 leicht zugenommen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, zählten in Bayern 2018 Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst von 33,90 Euro oder mehr zu den Besserverdienern. Demgegenüber gehörten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die maximal 10,00 Euro pro Stunde verdienten, der Gruppe der zehn Prozent mit den geringsten Löhnen an (Geringverdiener). Das entsprechende Dezilsverhältnis (9. Dezil / 1. Dezil) lag somit im Jahr 2018 bei 3,39. Im Jahr 2014 hatte die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienern 3,34 betragen.
Der Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten unter- wie überschritten wird (Median), belief sich in Bayern 2018 auf 17,28 Euro. Auch der Verdienstabstand der Besserverdiener zur Mitte der Lohnskala hat sich von 2014 (1,93) bis 2018 (1,96) etwas erhöht. Allerdings blieb das Verhältnis des mittleren Verdienstes zum Schwellenwert der Geringverdiener im Vergleichszeitraum konstant bei 1,73.
Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 40 erscheinende Statistische Bericht „Verdienststruktur in Bayern 2018“ (Bestellnummer: N1500C 201851). Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/verdienste als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (Fax-Nr. 0911 98208-6638).
Hinweis:
Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdienststrukturerhebung 2018. In Bayern wurden in einer repräsentativen Stichprobe von gut 7 600 Betrieben (und anderen örtlichen Einheiten wie Niederlassungen von Körperschaften, Stiftungen etc.) Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten einzelner Beschäftigungsverhältnisse aus allen Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs erhoben.
Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigten. Auszubildende wurden ausgeschlossen.
Dezil:
Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 Prozent aller Werte reichen (Schwellenwert Geringverdiener). Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 Prozent aller Werte beginnen (Schwellenwert Besserverdiener). Das 5. Dezil ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt (Median).