Pressemitteilung

119/2024/56/F
Fürth, den 8. Mai 2024

18,5 Prozent weniger Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern im ersten Quartal 2024

Vergleichsweise schwächerer Rückgang in den Landkreisen um 13,3 Prozent

Von Januar bis März 2024 werden in Bayern 12 448 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Statistik sinkt das Genehmigungsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal 2023 um 18,5 Prozent beziehungsweise 2 829 Wohnungen. Im Kontext gestiegener Preise unter anderem für den Neubau von Wohngebäuden und angewachsener Zinsen für Baufinanzierungen werden weiterhin rückläufige Entwicklungen bei der Zahl der Wohnungsbaufreigaben registriert. Bewilligungen für Wohnungen in neuen Wohngebäuden nehmen um 22,8 Prozent ab. Zeitgleich steigen die durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohngebäuden geplanten Wohnungen um 1,5 Prozent. Im Wohnneubau ist das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in Zweifamilienhäusern nur um 6,8 Prozent gesunken. Insgesamt hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in den bayerischen Landkreisen mit einer Abnahme um 13,3 Prozent weniger reduziert als in den kreisfreien Städten mit 25,6 Prozent.

Schweinfurt. In Bayern werden von Januar bis März 2024 Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) für insgesamt 12 448 Wohnungen bewilligt. Nach Mitteilung der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik geht die Zahl der Wohnungsbaufreigaben damit um 2 829 Wohnungen beziehungsweise 18,5 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2023 zurück.

Ohne die Wohnungen in überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden ergibt sich ein marginal höherer Rückgang der Wohnungsbaufreigaben von 19,6 Prozent. Das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in Nichtwohngebäuden erhöht sich dagegen um 58,0 Prozent, spielt aber mit einem absoluten Plus von 120 Wohnungen nur eine zahlenmäßig untergeordnete Rolle.

Bei tieferer Betrachtung der Wohnungsbaufreigaben im Wohnneubau zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Besonders deutlich verringert sich das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in neuen Einfamilienhäusern. Von Januar bis März 2024 werden in Bayern für diese Gebäudeart um 31,3 Prozent weniger Wohnungen bewilligt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ein höherer Rückgang um 55,0 Prozent der Wohnungsfreigaben im Neubau lässt sich nur für Wohnheime feststellen.

In den bayerischen Regierungsbezirken ist der Rückgang des Genehmigungsvolumens unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Anzahl der Wohnungsfreigaben insgesamt nimmt in Mittelfranken mit -8,4 Prozent und in Schwaben mit -8,7 Prozent am schwächsten ab im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken. Am deutlichsten ist der Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen um jeweils mehr als ein Drittel in Oberfranken mit 42,7 Prozent und in Niederbayern mit 34,7 Prozent ausgeprägt.

Mit Blick auf die bayerischen Kreise zeigt sich folgendes Stadt-Land-Gefälle: In den Landkreisen reduzieren sich die Wohnungsbaugenehmigungen um 13,3 Prozent. In den kreisfreien Städten liegt mit 25,6 Prozent fast der doppelte Rückgang vor. Für die acht bayerischen Großstädte ergibt sich insgesamt eine Verringerung des Genehmigungsvolumens um 18,7 Prozent.

Hinweise:
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 20/2023 erscheinende Statistische Bericht „Baugenehmigungen in Bayern im März 2024“ (Bestellnummer: F2101C 202403). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).