Pressemitteilung

15/2025/BTW/B-VII
Fürth, den 23. Februar 2025

Bundestagswahl 2025: Wahlbeteiligung an der Urne liegt in Bayern um 14:00 Uhr bei 48 Prozent – Gesamtwahlbeteiligung um 14:00 Uhr auf rund 69 Prozent geschätzt

Zwischenstand einer bayernweiten Stichprobe

Fürth. Eine Abfrage bei 40 repräsentativ ausgewählten Wahlvorständen in Bayern liefert einen Zwischenstand zur Wahlbeteiligung an der Urne bis 14:00 Uhr. „Danach haben 48 Prozent der Wahlberechtigten, die keinen Antrag auf einen Wahlschein gestellt haben, ihre Stimme bislang in einem Wahllokal in Bayern abgegeben“, sagt Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.

Neben den Wählern im Wahllokal ist die Zahl der Briefwähler für die Höhe der Wahlbeteiligung insgesamt entscheidend. Bei den heute zum Stand 14:00 Uhr befragten ausgewählten Wahlbezirken haben 45 Prozent der Wahlberechtigten einen Wahlschein vor allem für die Briefwahl beantragt. Nach den Erfahrungen der letzten Landtags- und Europawahlen haben sich von den Wahlberechtigten mit Wahlschein etwa 94 Prozent für die Briefwahl entschieden. Legt man diese Annahme zugrunde, lässt sich aus der Zahl der Urnenwähler um 14:00 Uhr und der Zahl der Wahlberechtigten mit Wahlschein eine erste vorsichtige Schätzung der Gesamtwahlbeteiligung ableiten. Diese beträgt aktuell rund 69 Prozent; dazu kommen noch alle Wählerinnen und Wähler, die nach 14:00 Uhr bis zum Ende der Wahlzeit ihre Stimmen noch im Wahllokal abgeben werden.

Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass alle Wahlberechtigten, die ihre Stimmen bislang noch nicht abgegeben haben, noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.

Die Wahllokale sind bis 18:00 Uhr geöffnet. Für alle, die einen Wahlschein erhalten und den Wahlbrief noch nicht abgeschickt haben, bleibt als letzte Möglichkeit nur der persönliche Einwurf im Briefkasten beim Wahlamt der zuständigen Gemeinde bis heute 18:00 Uhr. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wichtig: Man kann auf diese Weise nur in seinem zuständigen Wahllokal wählen und sollte einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen.

Ergänzende Hinweise:

A
m Wahlabend werden ab etwa 21:00 Uhr die ersten vorläufigen Ergebnisse der 47 Wahlkreise Bayerns beim Landeswahlleiter erwartet. Sie sind unter www.bundestagswahl2025.bayern.de online abrufbar.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 können dem Internetangebot des Landeswahlleiters entnommen werden:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen