Pressemitteilung

11/2025/BTW/B-VII
Fürth, den 17. Februar 2025

Bundestagswahl 2025: Sichere und zügige Übermittlung der vorläufigen Ergebnisse am 23. Februar

Ergebnisse der 47 Wahlkreise unter www.bundestagswahl2025.bayern.de fortlaufend abrufbar

Am 23. Februar 2025 sind rund 9,2 Millionen Wahlberechtigte in Bayern aufgerufen, den 21. Deutschen Bundestag zu wählen. Die Wahllokale sind dabei wie immer von 8:00 bis  18:00 Uhr geöffnet. Bayernweit stehen insgesamt 737 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl,  darunter treten 601 Personen auf eine der 17 zugelassenen Landeslisten an.

Am Wahlabend werden ab etwa 21 Uhr die ersten vorläufigen Ergebnisse der 47 Wahlkreise Bayerns beim Landeswahlleiter erwartet. Sie sind unter www.bundestagswahl2025.bayern.de online abrufbar. Mit der Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses für Bayern wird gegen Mitternacht gerechnet. Die vorläufig Gewählten – einschließlich der direkt in den Wahlkreisen Gewählten – können voraussichtlich erst am Montag, den 24. Februar, voraussichtlich in den frühen Morgenstunden nach der Sitzeberechnung durch die Bundeswahlleiterin ausgewiesen werden.

Das endgültige Ergebnis für den Freistaat stellt der Landeswahlausschuss am 11. März 2025 fest.

Fürth. Nach Schließung der Wahllokale zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, beginnen um 18:00 Uhr die Wahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen. Damit startet die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses am Wahlabend.

Dabei werden die Ergebnisse von den insgesamt rund 18 000 Wahlvorständen in Bayern zunächst von den Gemeinden zusammengefasst und von diesen – ggf. über die Landratsämter – per Schnellmeldung an die Kreiswahlleiter übermittelt. „Eine zügige sowie zugleich sichere Ermittlung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses hat auch bei dieser Wahl in der Wahlnacht hohe Priorität,“ betont Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.

Die Ermittlung des amtlichen Wahlergebnisses teilt sich in zwei Phasen. Im Anschluss an die Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses (Phase 1) erfolgt die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses auf Grundlage der in Papierform vorliegenden Wahlniederschriften sowie weiteren Ergebniszusammenstellungen (Phase 2).

Erreichbarkeit am Wahltag – Pressestelle Landeswahlleitung

Das Team der Pressestelle ist am Sonntag, 23. Februar, ab 13:30 Uhr telefonisch unter 0911 98208‑6109 und per Mail unter presse@statistik.bayern.de zu erreichen.

Der Ablauf der Ergebnisermittlung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Vorläufiges Ergebnis

Datum Uhrzeit  

Wahltag:

Sonntag,
23.02.2025
18:00 Uhr Ende der Wahlzeit
 

ab 18:00 Uhr

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Die rund 18 000 Wahlvorstände (Wahllokale und Briefwahlvorstände) in Bayern stellen das Ergebnis ihres Wahlbezirks fest und melden dieses ihrer Gemeinde.

Die Gemeinde fasst die Ergebnisse aller Wahlbezirke und Briefwahlvorstände ihres Gebietes zum Gemeindeergebnis zusammen. Kreisfreie Städte melden dieses direkt – kreisangehörige Gemeinden in der Regel über das Landratsamt an den Kreiswahlleiter.

Die Kreiswahlleiter der insgesamt 47 Wahlkreise Bayerns fassen die Ergebnisse ihres Wahlkreises jeweils zusammen und melden dieses Wahlkreisergebnis als Schnellmeldung umgehend dem Landeswahlleiter.

Gemeldet werden die Anzahl der

  • Wahlberechtigten
  • Wähler (Wahlbeteiligung)
  • gültigen Erststimmen für die Wahlkreisbewerber
  • gültigen Zweitstimmen für die Landeslisten der einzelnen Parteien
  • ungültigen Erst- und Zweitstimmen.
Aufgrund der Reform des Bundeswahlrechts erhalten zur 21. Wahlperiode des Bundestags Erststimmengewinner in einem Wahlkreis nur dann ein Mandat, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei im Freistaat gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Eine erste Berechnung der vorläufig Gewählten erfolgt durch die Bundeswahlleiterin voraussichtlich am Montagmorgen, den 24. Februar 2025.
Wahlabend: Sonntag,
23.02.2025
etwa ab
21:00 Uhr

Bekanntgabe der vorläufigen Wahlkreisergebnisse

Die Meldungen der 47 Wahlkreise werden laufend unter der Website des Landeswahlleiters eingestellt:
www.bundestagswahl2025.bayern.de.

Dabei sind in tabellarischer und grafischer Form

  • die Zweitstimmenergebnisse
  • die Ergebnisse der einzelnen Wahlkreise mit den Erststimmenmehrheiten sowie die
  • die Zusammenfassungen für die Regierungsbezirke und das Land (sowie für die Landeshauptstadt und die kreisfreie Stadt Nürnberg) dargestellt.
 

voraussichtlich gegen
Mitternacht

Vorläufiges Ergebnis für den Freistaat

Der Landeswahlleiter stellt das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 für den Freistaat fest, sobald ihm die Ergebnismeldungen aller Wahlkreise vollständig vorliegen.

Das Gesamtergebnis wird auch unter
www.bundestagswahl2025.bayern.de abrufbar sein. Informiert wird über

  • die Anzahl der Wahlberechtigten und Wähler
  • die Wahlbeteiligung
  • die Anzahl und Prozent-Anteile der gültigen Stimmen für die Kreiswahlvorschläge (Erststimmen) und Landeslisten (Zweitstimmen)
  • die Anzahl und den Prozent-Anteil der ungültigen Erst- und Zweitstimmen.
Montag,
24.02.2025

voraussichtlich in den

frühen Morgenstunden

Sitzeberechnung und Sitzeverteilung nach dem vorläufigen Wahlergebnis durch die Bundeswahlleiterin

Wenn alle Meldungen der 299 Wahlkreise aus dem Bundesgebiet der Bundeswahlleiterin vorliegen, wird diese ermitteln, wie viele Sitze auf die politischen Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mit mindestens drei Direktmandaten im Bundesgebiet (oder von einer Partei einer nationalen Minderheit) entfallen.

Erst dann stehen auch die Mandate für Kandidierende aus Bayern vorläufig fest. Eine Übersicht hierzu wird ebenfalls über die Website
www.bundestagswahl2025.bayern.de einsehbar sein.
  etwa ab
8:00 Uhr

Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Ergebnisses

Am Morgen nach dem Wahltag wird ein Ergebnisheft des Landeswahlleiters mit den vorläufigen amtlichen Ergebnissen der Bundestagswahl herausgegeben. Das Heft mit Tabellen, Namensverzeichnissen und Grafiken kann dann kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden:

www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen


2. Endgültiges amtliches Ergebnis

Datum/Zeitraum  
24. Februar bis
10. März 2025

Übermittlung der Wahlunterlagen, Prüfungen durch Kreiswahlleiter und den Landeswahlleiter

Nach Feststellung der Ergebnisse in den Wahlkreisen durch die Kreiswahlausschüsse übersenden die Kreiswahlleiter dem Landeswahlleiter die Niederschriften über die Ergebnisfeststellung, die Zusammenstellungen der Gemeinden und der Landratsämter sowie ihre eigenen Zusammenstellungen.

Der Landeswahlleiter prüft die Unterlagen und stellt dann das endgültige Ergebnis für Bayern zusammen.
Voraussichtlich am 11. März 2025

Feststellung des endgültigen Ergebnisses für Bayern durch den Landeswahlausschuss

Der Landeswahlausschuss stellt in öffentlicher Sitzung das
endgültige Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl im Freistaat fest.

Nach Sitzungen der

Landeswahlausschüsse,

voraussichtlich am 14. März 2025

Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss stellt ebenfalls in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 für das gesamte Wahlgebiet fest.

Danach macht die Bundeswahlleiterin das Ergebnis für das Bundesgebiet und der Landeswahlleiter das Ergebnis für den Freistaat öffentlich bekannt.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung im Bayerischen Staatsanzeiger wird vom Landeswahlleiter das endgültige Ergebnis in einem Heft veröffentlicht. Dieses enthält Tabellen, die Sitzeverteilung und Verzeichnisse der in den Wahlkreisen und über die Landesliste Gewählten aus Bayern nach Wahlvorschlägen und nach dem Alphabet. Kartogramme für Bayern und das Bundesgebiet stellen die Ergebnisse anschaulich dar.

Die Veröffentlichung wird dann im Internet als Datei (www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen) unter „Statistische Berichte“ als Datei kostenlos zum Download zur Verfügung stehen.