Pressemitteilung

254/2024/35/N
Fürth, den 2. September 2024

Reallöhne im Freistaat steigen im zweiten Quartal 2024 um 3,3 Prozent

Nominallöhne um 6,0 Prozent höher als im Vorjahresquartal

Fürth. Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im zweiten Quartal 2024 um durchschnittlich 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise nehmen im zweiten Quartal 2024 im Vergleich zum zweiten Quartal des Vorjahres um 2,6 Prozent zu. Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich für die Reallöhne im Freistaat im zweiten Quartal 2024 ein Zuwachs um 3,3 Prozent. Somit kommt es für die bayerischen Beschäftigten bereits das vierte Berichtsquartal in Folge zu einem Anstieg der Reallöhne.

Reallöhne steigen das vierte Berichtsquartal in Folge
Die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im zweiten Quartal 2024 um durchschnittlich 6,0 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres.

Für die Verbraucherpreise wird in Bayern im zweiten Quartal 2024 ein Anstieg um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet.

Die starke Zunahme der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Entwicklung der Inflation führen im zweiten Quartal 2024 das vierte Berichtsquartal in Folge zu einem Reallohngewinn. So nehmen die realen – also preisbereinigten – Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat im zweiten Quartal 2024 im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 um durchschnittlich 3,3 Prozent zu. Maßgeblich für diese positive Entwicklung sind Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die unter anderem in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen.

Überdurchschnittliche Nominallohnsteigerung im Dienstleistungsbereich
Für den Dienstleistungsbereich lässt sich im zweiten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal mit 6,8 Prozent ein überdurchschnittlicher nominaler Lohnanstieg feststellen. Im gleichen Zeitraum nehmen die Nominallöhne im Produzierenden Gewerbe um 4,8 Prozent zu. Unter den Wirtschaftsabschnitten verzeichnet die Energieversorgung im zweiten Quartal 2024 mit durchschnittlich 11,7 Prozent das stärkste Plus im Vergleich zum zweiten Quartal des Vorjahres.

Geringverdienende mit stärkstem Nominallohnzuwachs
Bei Betrachtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrem Beschäftigungsumfang zeigt sich, dass Vollzeitkräfte im zweiten Quartal 2024 mit 6,3 Prozent einen leicht überdurchschnittlichen Zuwachs der Nominallöhne aufweisen.

Unter den Vollzeitbeschäftigten hat das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit im Durchschnitt 7,9 Prozent den höchsten Nominallohnanstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Beschäftigten in Vollzeit (5. Quintil) beläuft sich der Lohnanstieg im zweiten Quartal 2024 auf durchschnittlich 6,1 Prozent.

Dagegen liegt die nominale Verdienststeigerung von geringfügig Beschäftigten mit 2,5 Prozent deutlich unter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Nominallöhne aller Beschäftigten. Teilzeitkräfte verzeichnen im zweiten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Plus von 5,9 Prozent.

Hinweise:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Nominallohnindex und Reallohnindex
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Er erfasst auch die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflationsausgleichsprämie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.

Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Quintile
Quintile teilen die Verdienste in fünf Größenklassen. Das erste Quintil umfasst das untere Fünftel der Beschäftigten auf der Verdiensteskala, das sind die 20 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Verdiensten. Das fünfte Quintil umfasst die 20 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Verdiensten.

Datengrundlage
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist die Verdiensterhebung. Hierfür werden in einer repräsentativen Stichprobe rund 6 400 bayerische Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt.                             

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Verdienstindizes in Bayern im 2. Quartal 2024 (Bestellnummer: N1300C 202442)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex auch über unsere Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).