Pressemitteilung
Fürth, den 22. März 2024
Reallöhne im Freistaat steigen im Jahr 2023 um 0,3 Prozent
Nominallohnzuwachs um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr
Fürth. Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im Jahr 2023 um durchschnittlich 6,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Dies ist der stärkste Nominallohnzuwachs für die bayerischen Beschäftigten seit 2008. Die Verbraucherpreise nehmen im selben Zeitraum um 5,9 Prozent zu. Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich für die Reallöhne im Freistaat im Jahresdurchschnitt 2023 ein Zuwachs um 0,3 Prozent. Im vierten Quartal 2023 fällt der Anstieg der realen Verdienste mit im Durchschnitt 2,5 Prozent deutlich positiv aus.
Leichter Anstieg der Reallöhne im Jahresdurchschnitt 2023
Die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im Jahr 2023 um durchschnittlich 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit handelt es sich um den höchsten Anstieg der Nominallöhne seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Hierzu haben insbesondere die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie auch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 beigetragen.
Im Produzierenden Gewerbe erhöhen sich die Nominallöhne im Jahresdurchschnitt 2023 mit 6,7 Prozent leicht überdurchschnittlich. Im Dienstleistungsbereich liegt die Verdienststeigerung im Vergleich zum Vorjahr bei 5,9 Prozent.
Die Verbraucherpreise nehmen im Jahr 2023 um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Somit steigen die realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im selben Zeitraum durchschnittlich um 0,3 Prozent. Nach dem deutlichen Reallohnverlust für die bayerischen Beschäftigten im Jahr 2022 (-4,3 Prozent) aufgrund der hohen Inflationsrate (+7,1 Prozent) wird damit für das Jahr 2023 eine leichte Reallohnsteigerung erzielt.
Deutlicher Reallohnzuwachs im vierten Quartal 2023
Für das vierte Quartal 2023 ist - wie vorher schon für das dritte Quartal - ebenfalls eine positive Entwicklung der realen Verdienste feststellbar: Die Reallöhne der Beschäftigten im Freistaat steigen im Vergleich zum vierten Quartal 2022 um durchschnittlich 2,5 Prozent. Die nominalen Verdienste nehmen im selben Zeitraum um 5,8 Prozent zu. Der Nominallohnzuwachs fällt damit etwas geringer aus als in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 (erstes und zweites Quartal 2023: +6,1 Prozent; drittes Quartal 2023: +6,9 Prozent). Die Verbraucherpreise verzeichnen im vierten Quartal 2023 mit einem Plus von 3,3 Prozent einen im Vergleich zu den Vorquartalen moderateren Anstieg. Der Zuwachs der Nominallöhne der bayerischen Beschäftigten liegt daher im vierten Quartal 2023 das zweite Quartal in Folge über der Inflationsrate.
Hinweise:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.
Nominallohnindex und Reallohnindex
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Er erfasst auch die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflationsausgleichsprämie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen in gleichem Maße abgebildet.
Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Datengrundlage
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch Kleinstbetriebe (weniger als zehn Beschäftigte) erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten wie beispielsweise Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird zusätzlich der Wirtschaftsabschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ erfasst, sodass die Gesamtwirtschaft nun durch die Wirtschaftsbereiche A bis S (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) abgedeckt wird.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Verdienstindizes in Bayern im 4. Quartal 2023 (Bestellnummer: N1300C 202344)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
es Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex auch über unsere Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).