Pressemitteilung

214/2024/54/K
Fürth, den 29. Juli 2024

Reine Wohngeldhaushalte in Bayern steigen um 77,2 Prozent zum Jahresende 2023

Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch auf 303 Euro gestiegen

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der reinen
Wohngeldhaushalte in Bayern binnen zwölf Monaten von 57 055 im Vorjahr auf
101 115 am Jahresende 2023 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von 77,2 Prozent. Die Mehrzahl der Empfängerhaushalte (95 245) erhält hierbei einen Zuschuss zur Miete. Bei 5  870 Haushalten wird für eigenen Wohnraum ein Lastenzuschuss gewährt. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch liegt am Jahresende 2023 bei 303 Euro, was eine Steigerung um rund 56,2 Prozent gegenüber 2022 ausmacht. Das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik teilt weiter mit, dass darüber hinaus 1 515 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld beziehen. Seit 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft, wonach sowohl die Höhe des Wohngelds steigt, als auch im Vergleich zum Vorjahr mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben.

Schweinfurt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik gibt es zum Jahresende 2023 in Bayern insgesamt 101 115 reine Wohngeldhaushalte, wonach alle zum jeweiligen Haushalt zählende Personen wohngeldberechtigt sind. Gegenüber dem Jahresende 2022 mit 57 055 reinen Wohngeldhaushalten entspricht das einem Anstieg von 77,2 Prozent.

Mit 95 245 Haushalten erhält die überwiegende Zahl einen Mietzuschuss, 5 870 Haushalte erhalten einen Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte beläuft sich Ende des Jahres 2023 monatlich auf insgesamt 303 Euro. Dabei erhalten Empfänger von Mietzuschuss am Jahresende 2023 durchschnittlich 304 Euro und Empfänger von Lastenzuschuss im Durchschnitt 291 Euro. Zum Vergleich betrug am Jahresende 2022 der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 194 Euro. Das bedeutet eine Steigerung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs um rund 56,2 Prozent zum letzten Jahr.

Neben den reinen Wohngeldhaushalten erhalten 1 515 Haushalte, in denen nicht alle
Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt sind – sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte – Leistungen. Gegenüber 1 175 wohngeldrechtlichen Teilhaushalten Ende 2022 ist das ein Anstieg von 28,9 Prozent.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Der Wohngeldanspruch ist abhängig von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Seit 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft, wonach sowohl die Höhe des Wohngelds steigt, als auch im Vergleich zum Vorjahr mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben.

Hinweise:
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wohngeldstatistik erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Wohngeld in Bayern 2023 (Bestellnummer:K7100C202300)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).