Pressemitteilung

213/2022/54/K
Fürth, den 20. Juli 2022

53 520 reine Wohngeldhaushalte in Bayern zum Jahresende 2021 – durchschnittlicher Wohngeldanspruch steigt binnen Jahresfrist um 8,9 Prozent

Kurz erklärt: Reine Wohngeldhaushalte liegen dann vor, wenn alle zum jeweiligen Haushalt zählende Personen wohngeldberechtigt sind

Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte fällt von 55 085 zum Jahresende 2020 binnen zwölf Monaten auf 53 520. Das entspricht einem Rückgang von 2,8 Prozent. Die Mehrzahl der 51 085 Empfängerinnen und Empfänger erhalten hierbei einen Zuschuss zur Miete. Bei 2 435 Haushalten wird für eigenen Wohnraum ein Lastenzuschuss gewährt. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch liegt 2021 mit 195 Euro um 8,9 Prozent höher im Vergleich zu den 179 Euro im Jahr zuvor. Das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik teilt weiter mit, dass darüber hinaus 1 360 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld bezogen.

Fürth/Schweinfurt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik gibt es zum Jahresende 2021 in Bayern insgesamt 53 520 reine Wohngeldhaushalte. Das
bedeutet: alle zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen sind wohngeldberechtigt. Gegenüber dem Jahr 2020 mit 55 085 Wohngeldhaushalten entspricht das einem Rückgang von 2,8 Prozent.

51 085 Haushalte davon, also die überwiegende Zahl, erhalten Mietzuschuss, 2 435 einen Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte beläuft sich 2021 monatlich auf insgesamt 195 Euro. Zum Vergleich: 2020 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 179 Euro. Dabei erhalten Empfänger von Mietzuschuss 2021 durchschnittlich 193 Euro (2020: 177 Euro) und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 220 Euro (2020: 214 Euro).

Neben den reinen Wohngeldhaushalten erhalten 1 360 Haushalte, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt sind – sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte – Leistungen. Gegenüber 1 485 wohngeldrechtlichen Teilhaushalten Ende 2020 ist das ein Rückgang von 8,4 Prozent.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Der Wohngeldanspruch ist abhängig von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Zum 1. Januar 2021 wurden der Grundrentenfreibetrag und die CO2-Komponente (Wohngeld-CO2-Bepreisungentlastungsgesetz) ins Wohngeld aufgenommen. Hierdurch erhöht sich der Wohngeldanspruch in der Regel.

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Wohngeld Bayern 2021“ (Bestellnummer: K7100C 202100). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).