Pressemitteilung

374/2022/35/N
Fürth, den 16. Dezember 2022

Bayerische Reallöhne sinken im dritten Quartal 2022 um 5,5 Prozent

Anstieg der Nominallöhne kann hohe Inflation nicht ausgleichen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern verdienen im dritten Quartal 2022 nominal durchschnittlich 3,1 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik sinken die realen Verdienste aufgrund der stark steigenden Verbraucherpreise um 5,5 Prozent. Die Verbraucherpreise legen im dritten Quartal 2022 um 9,2 Prozent zu.

Fürth. Nach den vorläufigen Ergebnissen der Verdiensterhebung steigen in Bayern die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im dritten Quartal 2022 durchschnittlich um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal (zweites Quartal 2022: +1,9 Prozent, erstes Quartal 2022: +3,1 Prozent). Die positive Nominallohnentwicklung kann auf den anhaltenden Rückgang der Kurzarbeit zurückgeführt werden. Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld werden bei der Berechnung der Lohnentwicklung nicht berücksichtigt.

Wie das Expertenteam des Bayerischen Landesamts für Statistik mitteilt, setzt sich der Rückgang der Reallöhne in Bayern in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 weiter fort. Die realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten sinken im dritten Quartal 2022 durchschnittlich um 5,5 Prozent gegenüber dem dritten Quartal des Vorjahres. Im zweiten Quartal 2022 waren die Reallöhne um 5,6 Prozent und im ersten Quartal 2022 um 2,6 Prozent gesunken.

Die Verbraucherpreise steigen im dritten Quartal 2022 mit durchschnittlich 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark an. Daher ist die hohe Inflation für den
deutlichen Reallohnverlust der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern imdritten Quartal 2022 verantwortlich.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er umfasst ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Bruttoverdienste ohne das Kurzarbeitergeld. Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst. Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte der bisherigen und der neuen Verdiensterhebung sind die Daten für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den früheren Daten vergleichbar.

Alle Verdienstindizes wurden ab 2022 unter Verwendung eines aktualisierten Wägungsschemas berechnet und auf den neuen Basiszeitraum 1. Quartal 2022=100 umgestellt. Weiter zurückliegende Werte sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen. Alle Ergebnisse der Berichtsquartale 2022 werden als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, da nach Abschluss des 4. Quartals 2022 im Jahr 2023 eine Umstellung auf den Basiszeitraum 2022=100 erfolgt und entsprchend eine vollständige Revision aller Verdienstindizes vorgenommen wird.