Pressemitteilung

095/2025/55/L
Fürth, den 14. April 2025

Festgesetzte Körperschaftsteuer stieg in Bayern im Jahr 2020 um 0,7 Prozent gegenüber Vorjahr

8,0 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden im Freistaat insgesamt festgesetzt – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen hat größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2020 bei insgesamt 250 946 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 41,2 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 34,6 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 8,0 Milliarden Euro. Das waren 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 250 946 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2020 körperschaftsteuerpflichtig. Sie erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 41,2 Milliarden Euro (-10,0 Prozent gegenüber 2019). Die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen. In 2020 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 34,6 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 8,0 Milliarden Euro, welche 0,7 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreswert lag.

Der mit 22,8 Prozent bzw. 1,81 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern für 2020 festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“. Dieser lag erstmalig seit dem Start der jährlichen Erhebung der Körperschaftsteuerstatistik in 2013 vor dem Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“, welcher knapp dahinter mit einem Anteil von 22,0 Prozent bzw. 1,75 Milliarden Euro folgt. Die nächstgrößten Anteile verzeichneten mit 12,3 Prozent (bzw. 977,3 Millionen Euro) der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“, sowie der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 9,4 Prozent (bzw. 748,5 Millionen Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr 2019 zeigte sich in den Wirtschaftsabschnitten bei der 2020 in Bayern gezahlten Körperschaftsteuer eine heterogene Entwicklung. Die Veränderungsraten beliefen sich im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ auf -2,8 Prozent und im „Verarbeitenden Gewerbe“ auf -12,2 Prozent. Ein deutlicher Zuwachs war in den Bereichen „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit +23,8 Prozent sowie im Abschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit +16,0 Prozent im selben Vergleichszeitraum zu verzeichnen.

Hinweise:
Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse können im Internet unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern kostenlos abgerufen werden.

Hier befindet sich eine grafische Darstellung zur festgesetzten Körperschaftssteuer nach Wirtschaftsabschnitten in Bayner 2019 und 2020 in Prozent