Pressemitteilung
Fürth, den 5. März 2025
Bereinigter Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Bayern auch 2024 bei sieben Prozent
Unbereinigter Gender Pay Gap in Bayern von 21 auf 18 Prozent gesunken
Fürth. Der um strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern bereinigte Gender Pay Gap beläuft sich im Freistaat im Jahr 2024 auf sieben Prozent. Das ist derselbe Wert wie im Jahr zuvor. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei den durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden und der Erwerbsbeteiligung verringert sich im Zeitverlauf weiter, weil die Erwerbsbeteiligung der Frauen zunimmt und mehr Stunden in Teilzeit gearbeitet werden. Der unbereinigte Gender Pay Gap beträgt im Jahr 2024 in Bayern 18 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr, in dem er bei 21 Prozent lag, um drei Prozentpunkte gesunken.
Bereinigter Gender Pay Gap 2024 unverändert bei sieben Prozent
Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst. Frauen in Bayern verdienen im Jahr 2024 mit durchschnittlich 22,94 Euro brutto pro Stunde 4,94 Euro weniger als Männer (27,88 Euro). Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf arbeitsmarkt- und berufsrelevante Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Gut 63 Prozent beziehungsweise 3,12 Euro des unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich durch strukturelle Unterschiede erklären. Ein großer Teil der Lohnlücke (0,78 Euro) ist darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Berufen und Branchen beschäftigt sind, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen, wie im Gesundheitswesen oder in der Erziehung. Darüber hinaus lassen sich 0,73 Euro durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären. Außerdem unterscheiden sich Frauen und Männer hinsichtlich ihres Beschäftigungsumfangs. Demnach können 0,60 Euro dadurch erklärt werden, dass Frauen häufiger in Teilzeit beschäftigt sind.
Rund 37 Prozent beziehungsweise 1,82 Euro des unbereinigten Gender Pay Gap 2024 können nicht durch die in die Analyse einbezogenen Faktoren erklärt werden und bilden somit das bereinigte Gender Pay Gap. Danach verdienen Frauen auch bei vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften pro Stunde immer noch sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Unbereinigter Gender Pay Gap 2024 auf 18 Prozent gesunken
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist im Jahr 2024 mit 4,94 Euro pro Stunde im Freistaat auf 18 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahr sind die Bruttostundenverdienste für Frauen (2024: 22,94 Euro - 2023: 21,24 Euro) mit acht Prozent deutlich stärker gestiegen als für Männer (2024: 27,88 Euro - 2023: 26,85 Euro) mit rund vier Prozent. Der Rückgang der unbereinigten Lohnlücke lässt sich auf eine stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückführen. In den Wirtschaftsabschnitten mit hohem Frauenanteil wie z. B. im Gesundheits- und Sozialwesen (mehr dazu in der Pressemitteilung Nr. 048 vom 26.02.2025) ist das Lohnwachstum besonders stark. Im Vergleich liegt der unbereinigte Gender Pay Gap in Bayern mit 18 Prozent zwei Prozentpunkte höher als im Bund mit 16 Prozent.
Arbeitsbeteiligung und Arbeitsstunden bei Männern und Frauen verschieden
Frauen arbeiten im Schnitt weniger Stunden und partizipieren seltener am Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, dass die Erwerbstätigenquote der weiblichen Bevölkerung im Zeitraum zwischen 2012 und 2023 bis zu zehn Prozentpunkte unter der Erwerbstätigenquote der männlichen Bevölkerung liegt. Gleichzeitig ist in diesem Zeitraum eine Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Frauen um rund sechs Prozentpunkte zu beobachten. Unter der männlichen Bevölkerung nimmt der Anteil der Erwerbstätigen um rund zwei Prozentpunkte zu. Insgesamt zeigt die Entwicklung damit eine Annäherung in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern.
Der prozentuale Unterschied zwischen den Arbeitsstunden von Frauen und Männern, der sogenannte Gender Hours Gap, ist im Zeitverlauf rückläufig. Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, dass der Rückgang primär auf die gestiegenen Arbeitsstunden in Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen ist.
Die Angaben im Mikrozensus beruhen im Gegensatz zur oben genannten Verdiensterhebung auf der Frage zur Selbsteinschätzung der Befragten hinsichtlich der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden pro Woche. Die danach normalerweise durchschnittlich pro Woche geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeit sind im Zeitverlauf von 41,8 Stunden im Jahr 2012 auf 40,4 Stunden im Jahr 2023 rückläufig.
Erwerbstätige in Teilzeitbeschäftigungen, die im Jahr 2023 mehrheitlich zu 82 Prozent weiblich sind, arbeiten im Zeitverlauf hier mehr Stunden. Während im Jahr 2012 in Teilzeitbeschäftigungen rund 18,8 Stunden gearbeitet wurden, sind es im Jahr 2023 rund 21,0 Stunden.
Kombiniert man die Kennzahlen zu Erwerbsbeteiligung, Arbeitsstunden und unbereinigter Verdienstlücke, erhält man den sogenannten Gender Gap Arbeitsmarkt. Dieser ist insgesamt rückläufig und für das Jahr 2024 mit 41 Prozent um zwei Prozentpunkte geringer als im Jahr 2023. Die Ergebnisse geben hier Hinweise darauf, dass die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zwar noch besteht, aber im Zeitverlauf abgenommen hat.
Equal Pay Day in Deutschland am 7. März
Der Equal Pay Day zeigt auf, bis zu welchem Tag Frauen in Deutschland im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen seit Jahresbeginn ohne Vergütung gearbeitet haben. In diesem Jahr ist der Tag am 7. März. Er erinnert an bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen.



Hinweise:
Definition unbereinigter Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter (Definition von Eurostat). Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich z. B. bei der Berufswahl, dem Beschäftigungsumfang, dem Bildungsstand, der Berufserfahrung oder dem Anteil in Führungspositionen.
Definition bereinigter Gender Pay Gap
Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.
Der bereinigte Gender Pay Gap ist als Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen in der Verdiensterhebung beispielsweise keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.
Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap
Basis für die Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap sind seit dem Berichtsjahr 2022 Daten der Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf dem repräsentativen Erhebungsmonat April.
Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.
Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der unbereinigte Gender Pay Gap jährlich auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, indem die Ergebnisse der Erhebung (zuletzt durchgeführt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben wurden. Der bereinigte Gender Pay Gap konnte früher nur alle vier Jahre auf Basis der Daten der Verdienststrukturerhebung berechnet werden.
Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Ergebnisse der Verdiensterhebung ab dem Jahr 2022 sind aufgrund des Wechsels der Datenquelle sowie methodischer Änderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bei der Verdiensterhebung fällt z. B. der Anteil der Beschäftigten mit sehr hohen Verdiensten größer aus als in der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, womit die Datenqualität verbessert wurde.
Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Für das Jahr 2020 liegt aufgrund sehr hoher Befragungsausfälle kein Wert vor.
Berechnung des Equal Pay Day in Deutschland
Das Datum des Equal Pay Day berechnet sich in Deutschland folgendermaßen: 365 Tage mal statistisch ermitteltem Verdienstunterschied. Der Equal Pay Day für das Jahr 2025 wurde aus dem unbereinigten Gender Pay Gap im Jahr 2023 berechnet.
Gender Gap Arbeitsmarkt
Der Gender Gap Arbeitsmarkt ist ein Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit und betrachtet mehrere Dimensionen: Neben der Verdienstlücke pro Stunde macht er Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap) sichtbar. Es fließen also drei Größen in die Berechnung des Indikators ein: Bruttostundenverdienste, bezahlte Arbeitsstunden und Erwerbstätigenquoten.
Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Ergebnisse des Mikrozensus beziehen sich auf Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt finden sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/Glossar/gender-gap-arbeitsmarkt.html.
Weitere Ergebnisse zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern können in Kürze auch über die Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden:
Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).