Pressemitteilung
Fürth, den 12. Februar 2025
1,45 Millionen Unternehmen in Bayern im Jahr 2020 umsatzsteuerlich veranlagt
Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuerzahlungen liegen im selben Jahr mit 30,40 Milliarden Euro um 4,1 Prozent unter Vorjahreswert
Im Jahr 2020 gibt es in Bayern 1 454 536 Unternehmen, die zur Umsatzsteuer veranlagt wurden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,20 Billionen Euro, was einem Rückgang von 3,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 entspricht. Kleine Unternehmen, die Umsätze aus Lieferungen und Leistungen bis einschließlich 22 000 Euro erwirtschafteten, umfassten 54 Prozent aller umsatzsteuerlich veranlagten Unternehmen in Bayern. Auf sie entfielen 0,3 Prozent aller Umsätze aus Lieferungen und Leistungen. Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge betrugen im Jahr 2020 insgesamt 30,40 Milliarden Euro und lagen somit 4,1 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Schweinfurt. Mit 1 454 536 zur Umsatzsteuer veranlagten Unternehmen in Bayern im Jahr 2020 lag deren Zahl um 2,7 Prozent über dem Vorjahresniveau. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von über einer Billion Euro
(1 203,97 Milliarden Euro). Das entspricht einem Minus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der durchschnittliche Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug 827 735 Euro.
Die 789 104 kleinen Unternehmen, die im Berichtsjahr 2020 bis einschließlich 22 000 Euro Umsatz aus Lieferungen und Leistungen erzielten, umfassten 54,3 Prozent aller steuerpflichtigen Unternehmen in Bayern. Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet entfällt der größte Anteil dieser Kleinunternehmen auf den Wirtschaftsabschnitt D „Energieversorgung“ (36,6 Prozent), gefolgt von den Wirtschaftsabschnitten M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (11,7 Prozent) und G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (9,3 Prozent). Allerdings erwirtschafteten alle kleinen Unternehmen zusammengenommen nur 0,3 Prozent (3,83 Milliarden Euro) der gesamten Lieferungen und Leistungen.
Die größten Umsatzanteile erzielten die 91 Unternehmen mit mindestens 1 Milliarde Umsatz aus Lieferungen und Leistungen. Diese erwirtschafteten in Summe 366,43 Milliarden Euro aus Lieferungen und Leistungen und trugen somit zu 30,4 Prozent zum entsprechenden Gesamtumsatz bei.
Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen 111,90 Milliarden Euro (-6,0 Prozent gegenüber 2019), so dass die steuerbaren Umsätze im Jahr 2020 insgesamt 1,32 Billionen Euro (-3,6 Prozent gegenüber 2019) betrugen. Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen 2020 bei 30,40 Milliarden Euro (-4,1 Prozent gegenüber 2019).
Hinweise:
Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.
Als Ergänzung zur Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen wird die Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen (Jahreserklärungen) durchgeführt. Diese enthält – anders als die Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen, welche nur die monatlichen bzw. vierteljährlichen Voranmeldungen der Unternehmen mit einem Umsatz über 22 000 Euro (bis einschließlich 2019: 17 500 Euro) im Jahr erfasst – zudem Jahreszahler und Kleinunternehmer. Die Umsatzsteuererklärung der Veranlagungen erfasst alle Unternehmen, die im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und deren Steuerfestsetzung bis zum Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres stattgefunden hat. Dazu zählen auch Unternehmen mit einem Umsatz von Null oder mit negativen Umsätzen. Eine frühzeitigere Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht sinnvoll, da das Berichtsjahr aufgrund der mehrjährigen Abgabefristen für Steuererklärungen hier nur eingeschränkt abgebildet werden könnte. Demnach stehen die Statistikdaten erst verzögert zur Verfügung.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in Kalenderwoche 07/2025 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Veranlagungen) in Bayern 2020 (Bestellnummer: L4700C 202000)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
