Pressemitteilung
Fürth, den 17. Dezember 2024
Einkommen privater Haushalte je Einwohner steigt in Bayern innerhalb von zehn Jahren um 28,8 Prozent
Stärkster Einkommenszuwachs von 2012 bis 2022 in der Oberpfalz zu verzeichnen; in Landkreisen höheres Wachstum als in kreisfreien Städten
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner steigt nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik in der Dekade von 2012 bis 2022 mit 32,6 Prozent im Regierungsbezirk Oberpfalz nominal am stärksten. Dahinter rangieren Niederbayern und Unterfranken mit 30,3 Prozent bzw. 29,2 Prozent. Bayern kommt insgesamt auf einen Anstieg von 28,8 Prozent. Dabei nimmt das Verfügbare Einkommen je Einwohner mit 29,2 Prozent in den Landkreisen stärker zu als in den kreisfreien Städten mit 27,7 Prozent. Auf Kreisebene ist der nominale Zuwachs mit 41,8 Prozent im Landkreis Miesbach am höchsten, es folgen die Landkreise Tirschenreuth und Cham mit 40,7 und 38,9 Prozent.
Das höchste Verfügbare Einkommen je Einwohner im Jahr 2022 haben die Oberbayerinnen und Oberbayern mit 31 846 Euro. Im bayerischen Durchschnitt sind es 28 643 Euro, wobei hier die kreisfreien Städte mit 29 206 Euro etwas höher liegen als die Landkreise mit 28 407 Euro. Auf der Ebene der Kreise weisen die Landkreise Starnberg und Miesbach mit 40 205 Euro bzw. 38 621 Euro die höchsten Niveaus auf.
Fürth. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte erhöht sich in Bayern je Einwohner in der Dekade von 2012 bis 2022 nominal um 28,8 Prozent. Dabei gibt es nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken. Am stärksten nimmt das Verfügbare Einkommen in der Oberpfalz mit 32,6 Prozent zu, dahinter folgen mit etwas Abstand Niederbayern und Unterfranken mit 30,3 Prozent bzw. 29,2 Prozent. Auf dem vierten Platz kommt Oberbayern mit 29,1 Prozent. Den fünften Platz nimmt der Regierungsbezirk Oberfranken mit 29,0 Prozent ein. Schwaben und Mittelfranken liegen mit 27,8 Prozent und 23,9 Prozent unter dem bayerischen Durchschnitt. Trotz der unterdurchschnittlichen Einkommensentwicklung verzeichnet Schwaben aber im Jahre 2022 mit 27 573 Euro das zweithöchste durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen aller Regierungsbezirke. Hier liegt nur Oberbayern mit 31 846 Euro darüber.
Betrachtet man nicht das durchschnittliche Einkommen pro Kopf, sondern die Gesamtsumme des Verfügbaren Einkommens in einem Regierungsbezirk, schneidet der Regierungsbezirk Oberbayern im 10-Jahres-Vergleich mit einem Plus von 40,1 Prozent am besten ab. Das Wachstum liegt in Oberbayern somit um 11,0 Prozentpunkte höher als in der Pro-Kopf-Betrachtung. Neben der starken Bevölkerungszunahme in Oberbayern dürften für diese Differenz weitere Faktoren eine Rolle spielen. Beispielsweise steigt bei einer relativ hohen Geburtenzahl der Anteil junger, noch nicht selbst verdienender Bevölkerungsteile an, wodurch eine auf die gesamte Bevölkerung bezogene Zunahme gedämpft wird.
Auf Kreisebene steigt das Verfügbare Einkommen je Einwohner in den zehn Jahren von 2012 bis 2022 im Landkreis Miesbach mit 41,8 Prozent am stärksten. Es folgen die Landkreise Tirschenreuth mit einem Plus von 40,7 Prozent, Cham mit 38,9 Prozent und Freyung-Grafenau mit 38,5 Prozent. Unter den Top-Ten findet man keine Kreisfreie Stadt. Unter den zehn Kreisen mit dem niedrigsten Einkommenszuwächsen befinden sich hingegen neun kreisfreie Städte.
Obwohl das Einkommen in den Landkreisen stärker wächst, ist das einwohnerbezogene Einkommen in den kreisfreien Städten auch im Jahr 2022 mit 29 206 Euro noch immer höher als in den Landkreisen mit 28 407 Euro. Wie in den Vorjahren erreicht der Landkreis Starnberg auch 2022 mit 40 205 Euro das höchste Verfügbare Einkommen je Einwohner. Danach folgen die Landkreise Miesbach mit 38 621 Euro, der Landkreis München (35 832 Euro) und die Stadt München (35 467 Euro).
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen ist zu beachten, dass eine Preisbereinigung auf Kreisebene nicht möglich ist, da derzeit noch keine regionalen Preisindizes unterhalb der Landesebene verfügbar sind. Das niedrige Einkommensniveau in einigen Kreisen kann durch ein dort im Vergleich zu anderen Kreisen niedriges Preisniveau zumindest teilweise ausgeglichen werden. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt daher für sich betrachtet noch kein Maß für die regionale Kaufkraft innerhalb eines Kreises dar.
Hinweise:
Die hier vorgelegten Ergebnisse wurden nach den methodischen Vorgaben des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören, berechnet. Weitere Informationen und Ergebnisse zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können auf der Homepage des AK VGRdL abgerufen werden. Dort finden Sie z.B. in der Gemeinschaftsveröffentlichung Reihe 2 Band 3 auch das Verfügbare Einkommen für alle anderen deutschen Kreise.
Die Ergebnisse zum Primäreinkommen (PEK) und zum Verfügbaren Einkommen (VEK) in den Regionen Bayerns können auch aus unserer GENESIS – Datenbank unter dem Code 82411 abgerufen werden. Wenn Sie tiefergegliederte Ergebnisse zu den Unterpositionen des PEK und VEK wünschen, bitten wir Sie, sich mit der VGR-Fachabteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik über das Funktionspostfach (VGR@statistik.bayern.de) in Verbindung zu setzen.