Pressemitteilung
Fürth, den 13. September 2024
Fast 57 000 Personen in Bayern erhalten am Jahresende 2023 Hilfe in besonderen Lebenslagen
Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger liegt bei 74,6 Jahren
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik erhalten am Stichtag 31.12.2023 bayernweit 56 935 Personen Hilfeleistungen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Zu rund 62 Prozent werden die Leistungen in Einrichtungen erbracht. Hilfe zur Pflege stellt mit 39 390 Empfängerinnen und Empfängern den größten Leistungsblock dar.
Schweinfurt. Am Jahresende 2023 sind in Bayern 56 935 Personen auf Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII angewiesen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von 2 490 Personen bzw. 4,6 Prozent. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Insgesamt 35 365 Personen erhalten Leistungen in Einrichtungen, ein Anstieg von rund 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger außerhalb von Einrichtungen ist im gleichen Zeitraum um 4,2 Prozent auf 21 695 gestiegen.
Hilfe zur Pflege stellt mit 39 390 Empfängerinnen und Empfängern den größten Leistungsbereich dar. 17 320 Personen erhalten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. 585 Personen werden Hilfen zur Gesundheit gewährt.
Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Leistungsart bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung gezählt. Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
Mit 33 890 Personen im Leistungsbezug sind rund 59,5 Prozent weiblich, 23 045 Personen bzw. 40,5 Prozent männlich.
Die Mehrheit ist 65 Jahre alt oder älter (46 020 Personen bzw. 80,8 Prozent). Das Durchschnittsalter liegt bei 74,6 Jahren.
Zusätzlich zu Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten 14 110 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen und 380 außerhalb von Einrichtungen.
Hinweise:
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2023 Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger“ (Bestellnummer: K1102C 202300)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).