Pressemitteilung

229/2024/44/A
Fürth, den 9. August 2024

„Mariä Himmelfahrt“ am 15. August 2024: wie bisher Feiertag in 1 704 von insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden

Ergebnisse des Zensus 2022 erst 2025 für die Festlegung des Feiertags maßgeblich

„Mariä Himmelfahrt“ ist in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Dabei kommt es auf das Verhältnis der katholischen und evangelischen Bevölkerung an. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Gemeinden nach den Ergebnissen des Zensus 2022 erfolgt Anfang 2025. Änderungen des Verhältnisses zwischen katholischer und evangelischer Bevölkerung werden daher erst im nächsten Jahr maßgeblich. Für Mariä Himmelfahrt am 15. August 2024 bleibt es bei der bisherigen Feststellung auf Grundlage des Zensus 2011. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit Mariä Himmelfahrt nach wie vor in 1 704 von insgesamt 2 056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August ein Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag.

Fürth. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – „Mariä Himmelfahrt“ – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr  katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Diese  Feststellung beruht aktuell noch auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Mit Veränderungen ist erst im nächsten Jahr zu rechnen, wenn die amtlichen Einwohnerzahlen nach den Ergebnissen des Zensus 2022 festgestellt sind.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest „Mariä Himmelfahrt“ aktuell in 1 704 von insgesamt  2 056 bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August 2024 überall Feiertag, weil dort in allen Gemeinden zum Stichtag des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwog.

Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) haben die meisten Menschen den Tag frei. In der Mehrheit der Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken ist „Mariä Himmelfahrt“ hingegen kein Feiertag. Dort sind nur 46,3 Prozent bzw. 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet bzw. sind die Geschäfte geöffnet. In diesem Jahr fällt „Mariä Himmelfahrt“ auf einen Donnerstag.

Eine Übersicht, in welchen Gemeinden Bayerns das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, ist auf der  Website des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden:
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt