Pressemitteilung

06/2024/EuW/B-VII
Fürth, den 6. Juni 2024

Hochwasser in Bayern: Wichtige Hinweise zur Europawahl

Fürth. Am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten in Bayern aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. Die Wahlvorbereitung ist besonders in den von Starkregen und Hochwasser stark betroffenen Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Freising, Günzburg, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm erschwert. Auch dort werden die notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Europawahlen zu gewährleisten.

Nach einer Umfrage bei allen 96 Kreis- und Stadtwahlleitungen konzentrierten sich die Gespräche zwischen Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen auf die besonders betroffenen Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Freising, Günzburg, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter stehen in dauerndem Austausch mit den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die alles tun, um eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten. Vereinbarte Maßnahmen sind bereits angelaufen und werden in den Gemeinden und Kreisen umgesetzt und an die Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinden und die Kreiswahlleiter kommuniziert. So werden in einer Reihe von Gemeinden bisher vorgesehene Wahllokale verlegt. Wo das Rathaus in Einzelfällen noch nicht nutzbar ist, sind provisorische Gemeindeverwaltungen eingerichtet.

Das Vorgehen wurde auch zwischen den Wahlleitern des Bundes und der vom Hochwasser betroffenen Länder Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen abgestimmt. Auf die Pressemitteilung Nr. 34 der Bundeswahlleiterin von heute wird hingewiesen.

Wichtige Hinweise für die Wahlberechtigten
Am Sonntag, den 9. Juni 2024, wird die Urnenwahl in allen Gemeinden möglich sein. Wählerinnen und Wähler können ihr Wahlrecht am Wahlsonntag persönlich im Wahllokal ausüben. Das ist der von der Verfassung vorgesehene Regelfall. Wichtig: Der Ausweis reicht hier bei der Wahl in der Gemeinde, falls die Wahlbenachrichtigung durch die Hochwasserlage nicht verfügbar ist. Falls Briefwahl beantragt wurde, muss der Wahlschein mitgebracht und abgegeben werden, um eine Doppelwahl auszuschließen.

In Einzelfällen werden in von Überflutungen betroffenen Gemeinden Wahllokale verlegt. Hierüber informieren die Gemeinden und Kreiswahlleitungen direkt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die entsprechenden Informationen der Gemeinden und der regionalen Medien zu beachten.

Wer Briefwahl beantragt, aber noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich so bald wie möglich an die Gemeinde wenden. Dort können neue Unterlagen beantragt und abgeholt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Briefwahlunterlagen durch das Hochwasser zerstört oder verloren gegangen sind. Am einfachsten ist es, anschließend gleich die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen. Bis Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr können neue Wahlscheine erteilt werden.

Für die Wahlberechtigten ist auch hier die Gemeinde die richtige Anlaufstelle, um Briefwahlunterlagen, die noch nicht zugestellt wurden oder durch das Hochwasser verloren gegangen sind, bis Samstag, 12:00 Uhr, neu zu beantragen.
Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzfristigen Beantragung nach Möglichkeit persönlich abgeholt werden sollten und die Wahlbriefe am besten auch bei der Gemeinde abgegeben oder eingeworfen werden. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, also Sonntag, 9. Juni 2024 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen.

Einzelfälle
Soweit bereits abgesandte Wahlbriefe im Briefkasten oder – wie in einem Fall in der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen geschehen – in der Gemeinde überflutet wurden, so dass sie nicht mehr gelesen und ausgezählt werden können, stellen die Gemeinden neue Wahlscheine aus und liefern sie per Boten mit den sonstigen Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten aus. Die bisherigen Wahlscheine werden für ungültig erklärt, so dass eine Doppelwahl ausgeschlossen ist.

Das Vorgehen wurde mit den Kreiswahlleitern und den Wahlleitern des Bundes und der anderen vom Hochwasser betroffenen Länder Baden-Württemberg und Thüringen abgestimmt. Auf die Pressemitteilung Nr. 34 der Bundeswahlleiterin von heute wird hingewiesen.

„Für die enorme Einsatzbereitschaft aller Beteiligten bei den Gemeinden und Kreiswahlleitungen bedanke ich mich sehr. Das ist ein zusätzlicher Kraftakt für die vom Hochwasser massiv betroffenen Gemeinden und Landkreise. Diese Wertschätzung gilt auch den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für Ihren Einsatz am kommenden Wahlsonntag, die in vielen Fällen schon seit Tagen als Einsatzkräfte tätig sind“, betont Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.

Bitte beachten Sie die aktualisierte Pressemeldung:
www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm08/