Pressemitteilung

02/2024/BTW/B-VII
Fürth, den 20. März 2024

Mandatsnachfolge im 20. Deutschen Bundestag: Heubach folgt auf Grötsch

Landeswahlleiter bestätigt Eingang der Annahmeerklärung am 20. März 2024

Die Präsidentin des Deutschen Bundestages teilte dem Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, mit, dass Ulrich Peter Grötsch sein Mandat als Abgeordneter des 20. Deutschen Bundestages zum 15. März 2024 niedergelegt hat. Der Landeswahlleiter stellt danach fest, dass Heike Heubach als Listennachfolger eintritt. Am 20. März 2024 unterzeichnet sie die Annahmeerklärung beim Landeswahlleiter in Fürth und erwirbt dadurch die Mitgliedschaft im 20. Deutschen Bundestag.

Fürth. Mit Schreiben der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, wurde dem Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, mitgeteilt, dass Ulrich Peter Grötsch, gewählt auf dem Wahlvorschlag „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, sein Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestags zum 15. März 2024 niedergelegt hat.

In seiner Zuständigkeit stellt der Landeswahlleiter fest, dass als Listennachfolger für das freigewordene Mandat Heike Heubach (Platz 24 der SPD-Landesliste Bayern) eintritt. Mit dem form- und fristgerechneten Eingang ihrer Annahmeerklärung beim Landeswahlleiter erwirbt sie die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag.

Hierfür unterzeichnet Frau Heubach persönlich und handschriftlich die Annahmeerklärung am 20. März 2024 in Fürth.

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