Pressemitteilung

320/2023/54/K
Fürth, den 24. November 2023

Knapp 54 500 Personen in Bayern erhalten am Jahresende 2022 Sozialhilfeleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger bei 74,2 Jahren

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik erhalten am Stichtag 31.12.2022 bayernweit 54 445 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Zu rund 62 Prozent werden die Leistungen in Einrichtungen erbracht. Hilfe zur Pflege stellt mit 37 010 Empfängerinnen und Empfängern den größten Leistungsblock dar.

Schweinfurt. Am Jahresende 2022 sind in Bayern 54 445 Personen auf Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII angewiesen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen leichten Rückgang von 615 Personen bzw. 1,1 Prozent.

Insgesamt 33 740 Personen erhalten Leistungen in Einrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang von rund 4,9 Prozent. Die Anzahl der Leistungs- empfängerinnen und -empfänger außerhalb von Einrichtungen ist im gleichen Zeitraum um 5,8 Prozent auf 20 830 gestiegen.

Hilfe zur Pflege stellt mit 37 010 Empfängerinnen und Empfängern den größten Leistungsbereich dar. 17 280 Personen erhalten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. 565 Personen werden Hilfen zur Gesundheit gewährt.

Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Leistungsart bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung gezählt. Mehrfachzählungen sind daher nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.

Mit 32 110 Personen im Leistungsbezug sind rund 59,0 Prozent weiblich, 22 335 Personen bzw. 41,0 Prozent männlich.  Die Mehrheit ist 65 Jahre oder älter (43 360 Personen bzw. 79,6 Prozent). Das Durchschnittsalter liegt bei 74,2 Jahren.

Zusätzlich zu Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten 13 545 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen und 425 außerhalb von Einrichtungen.

Hinweise:

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2022 Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger“ (Bestellnummer: K1102C 202200)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Emfängerinnen und Empfänger von leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII zum Jahresende 2022 in Bayern