Pressemitteilung
Fürth, den 21. November 2023
Anstieg der Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe in Bayern im Jahr 2022 um 4,2 Prozent
Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB IX rückläufig
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik liegen die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern im Jahr 2022 bei 3,53 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von rund 4,2 Prozent. Bayernweit wurden am Jahresende 124 690 Personen mit Leistungsbezug gezählt. Das entspricht einem Rückgang von 2 325 Personen bzw. 1,8 Prozent im Vergleich zum Jahresende 2021.
Schweinfurt. Die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegen in Bayern 2022 bei rund 3,53 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bruttoausgaben damit um rund 4,2 Prozent gestiegen (2021: 3,38 Mrd. Euro). Abzüglich der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben in Höhe von 3,41 Mrd. Euro. Knapp zwei Drittel der Bruttoausgaben entfallen auf Leistungen zur sozialen Teilhabe (2,26 Mrd. Euro).
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhalten am Jahresende 124 690 Personen in Bayern Eingliederungshilfe. 89 040 Personen erhalten dabei Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dies umfasst unter anderem Assistenzleistungen (53 695 Personen) und heilpädagogische Leistungen (27 565 Personen). Mit 33 045 Empfängerinnen und Empfängern stellen Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen die wichtigste Art der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
Rund 6 von 10 Personen mit Leistungsbezug am Jahresende 2022 sind männlich (74 820 Personen). Knapp 55 Prozent (68 240 Personen) der Empfängerinnen und Empfänger ist zwischen 18 und 64 Jahre alt, rund 38 Prozent (47 945 Personen) minderjährig.
Hinweise:
Die Veröffentlichung der Empfängerinnen und Empfänger erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern 2022 (Bestellnummer: K1300C 202200)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).