Pressemitteilung
Fürth, den 5. April 2023
Feststellung der Einkünfte für 229 311 Personengesellschaften und Gemeinschaften im Jahr 2018 in Bayern
1,58 Millionen Beteiligte mit insgesamt 41,05 Milliarden Euro Einkünften
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die bayerischen Finanzämter im Jahr 2018 für 229 311 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor. Diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 41,05 Milliarden Euro ermittelt, was etwa dem Wert aus dem Jahr 2017 entspricht.
79,3 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe oder Null-Summe der Einkünfte. Einkünfte von fünf Millionen oder mehr verbuchten 0,5 Prozent aller Personengesellschaften und Gemeinschaften. 71,2 Prozent bzw. 29,21 Milliarden Euro der von Personengesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Mehrzahl (64,2 Prozent) aller Personengesellschaften und Gemeinschaften bestand aus zwei Beteiligten. Insgesamt wurden 1,58 Millionen Beteiligte erfasst.
Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2018 für 229 311 Personengesellschaften (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z.B. Grundstücksgemeinschaften) im Freistaat gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2017: +3,0 Prozent). Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 41,05 Milliarden Euro ermittelt, was eine minimale Zunahme im Vergleich zum Jahr 2017 bedeutet (+0,02 Prozent).
181 908 bzw. 79,3 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe oder Null-Summe der Einkünfte, die zusammen 45,72 Milliarden Euro betrugen. Die verbleibenden 47 403 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 4,67 Milliarden Euro. Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,5 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften. Ihr Anteil an den positiven Summen der Einkünfte betrug jedoch 51,6 Prozent.
71,2 Prozent (bzw. 29,21 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften im Freistaat 2018 stammten aus gewerblicher Tätigkeit und 13,9 Prozent (bzw. 5,69 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit.
Die Mehrzahl der bayerischen Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,2 Prozent) bestand 2018 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,4 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,4 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,58 Millionen Beteiligte erfasst.
Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.
Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2018 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die zurzeit Aktuellsten.
Hinweis:
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 14 erscheinende Statistische Bericht „Einkommen der Personengesellschaften/Gemeinschaften in Bayern 2018 (Bestellnummer: L4500C 201800)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).