Pressemitteilung

055/2023/35/N
Fürth, den 7. März 2023

Equal Pay Day in Deutschland am 7. März, in Bayern am 18. März

Lohnlücke in Bayern liegt im Jahr 2022 durchschnittlich bei 21 Prozent

Fürth. Anlässlich des deutschlandweiten Equal Pay Day am 7. März teilen die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik mit, dass Frauen im Jahr 2022 in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdienen als Männer. In Bayern ist die geschlechtsspezifische Lohnlücke im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt um drei Prozentpunkte größer. Sie liegt bei 21 Prozent und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der um strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern bereinigte Gender Pay Gap liegt im Freistaat sowie im Bundesdurchschnitt bei sieben Prozent.

Equal Pay Day

Bis zum Equal Pay Day am 7. März arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern in Deutschland rein rechnerisch ohne Vergütung. Je geringer die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern ist, desto früher im Jahr findet der Aktionstag für Lohngerechtigkeit statt. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied selbst wird im Gender Pay Gap erfasst. Da dieser in Bayern im Jahr 2021 um drei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt liegt, findet der Equal Pay Day im Freistaat elf Tage später, also am 18. März 2022, statt.

Unbereinigter Gender Pay Gap 2022 bei 21 Prozent

Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung 2022 beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen in Bayern 20,41 Euro, der von Männern 25,84 Euro. Dadurch ergibt sich für Bayern im Jahr 2022 ein absoluter Verdienstunterschied in Höhe von 5,43 Euro. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt somit bei 21 Prozent.

Unbereinigt deshalb, weil strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern nicht berücksichtigt werden. Unterschiede struktureller Natur zeigen sich in der Berufswelt zwischen Frauen und Männern zum Beispiel bei der Berufswahl oder dem Anteil an Teilzeitbeschäftigungen. Gegenüber 2021 bleibt der unbereinigte Gender Pay Gap unverändert. Aufgrund der neuen Berechnungsmethode auf Basis der Verdiensterhebung, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren bedingt möglich.

Unbereinigter Gender Pay Gap im Zeitverlauf – Lücke schließt sich langsam

Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 hat der unbereinigte Gender Pay Gap in Bayern 23 Prozent betragen. Über die Jahre schließt sich die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern langsam. Sie hat sich seit dem Höchstwert im Jahr 2010 mit damals 26 Prozent – bei insgesamt steigenden Löhnen – um fünf Prozentpunkte verringert.

Bereinigter Gender Pay Gap 2022 bei sieben Prozent

Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen Frauen und Männern zurückzuführen ist. Rund 67 Prozent des unbereinigten Gender Pay Gap 2022 lassen sich durch strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern erklären.

Der bedeutendste Grund für die Lohnlücke im Jahr 2022 ist, dass Frauen häufiger in Berufen und Branchen arbeiten, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen (z. B. Gesundheits- und Sozialwesen). Die verbleibenden 33 Prozent des Verdienstunterschieds können nicht erklärt werden und entsprechen somit dem bereinigten Gender Pay Gap.

Demnach verdienen Frauen im Freistaat auch bei vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften im Jahr 2022 pro Stunde durchschnittlich sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der bereinigte Gender Pay Gap ebenfalls bei sieben Prozent.

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen in der Verdiensterhebung beispielsweise keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Hinweise:

Definition unbereinigter Gender Pay Gap

Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.

Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap und bereinigten Gender Pay Gap

Basis für die Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap sind seit dem Berichtsjahr 2022 Daten der Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2022 handelt es sich dabei um den April.

Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der unbereinigte Gender Pay Gap jährlich auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, indem die Ergebnisse der Erhebung (zuletzt durchgeführt für das
Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben wurden. Der bereinigte Gender Pay Gap konnte bisher nur alle vier Jahre auf Basis der Daten der Verdienststrukturerhebung berechnet werden.

Zeitliche Vergleichbarkeit

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 sind aufgrund des Wechsels der Datenquelle sowie methodischer Änderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bei der Verdiensterhebung fällt z. B. der Anteil der Beschäftigten mit sehr hohen Verdiensten größer aus als in der bisherigen vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, womit die Datenqualität verbessert wurde. Da sich darunter mehr Männer als Frauen befinden, ist dies ein Grund dafür, dass die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern im Jahr 2022 höher ausfällt als noch im
Vorjahr (2021: 5,30 Euro).

Berechnung des Equal Pay Day in Deutschland

Das Datum des Equal Pay Day berechnet sich in Deutschland folgendermaßen: 365 Tage mal statistisch ermitteltem Verdienstunterschied. Der Equal Pay Day für das Jahr 2023 wurde aus dem unbereinigten Gender Pay Gap im Jahr 2021 berechnet.