Pressemitteilung
Fürth, den 15. Juli 2022
Zwei Monate nach Start des Zensus 2022 in Bayern: weit über 90 Prozent der Befragten beantworten weitere Zensus-Fragen direkt mit dem Interviewer am Tablet
Nach zwei Monaten weit über die Hälfte der Haushalte befragt; Rücklauf bei der Gebäude- und Wohnungszählung liegt derzeit bei rund 82 Prozent
Vor zwei Monaten - am 15. Mai - war Zensus-Stichtag. Zeit für das Bayerische Landesamt für Statistik eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. Insgesamt wurden in Bayern ca. 804 000 Haushalte in der Haushaltebefragung befragt. Mit einem Rücklauf von rund 67 Prozent haben damit bereits über zwei Drittel der Haushalte an der Befragung teilgenommen. Erfreulich ist, dass die Auskunftserteilung bei der Haushaltebefragung auch bei den weiteren Zensus-Fragen zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit direkt mit dem Erhebungsbeauftragten online am Tablet erfolgt. Und: auch die zweite Erhebung im Rahmen des Zensus 2022, die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung, zeigt mit etwa 82 Prozent zum Stand 15.7.2022 einen hohen Rücklauf. Bürgerinnen und Bürger nehmen die komfortablen Online-Angebote an.
Fürth. Zwei Monate nach Zensus-Stichtag, am 15. Mai 2022, zieht das Bayerische Landesamt für Statistik erneut Bilanz. In der Haushaltebefragung wurden mit rund 804 000 Haushalten bzw. 67 Prozent bereits über zwei Drittel befragt. In der Gebäude- und Wohnungszählung liegt der Rücklauf mit 82 Prozent etwas höher. Hier wurden ca. 3,5 Millionen Eigentümer angeschrieben.
Auskunftserteilung bei der Haushaltebefragung überwiegend direkt am Tablet mit dem Erhebungsbeauftragten
Besonders erfreulich ist, dass das Angebot gut angenommen wird, den erweiterten Fragebogen mit dem Erhebungsbeauftragten gemeinsam auszufüllen. 97 Prozent der Auskunftspflichtigen, die in der Haushaltebefragung eben für diesen erweiterten Fragebogen ausgewählt wurden, füllen die Fragen bspw. zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit im Anschluss an das persönliche Kurzinterview direkt mit dem Erhebungsbeauftragten am Tablet aus.
Hoher Rücklauf bei der zweiten Erhebung: der Gebäude- und Wohnungszählung
Die Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung ist in erster Linie als Onlineerhebung konzipiert. Der Rücklauf der Online-Meldungen von rund 72 Prozent bestätigt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Onlineangebot wahrnehmen und mit den Online-Zugangsdaten, die per Anschreiben verschickt wurden, ihre Meldung abgeben. Wer nicht online melden will oder kann, hat in beiden Erhebungen alternativ die Möglichkeit, auf Papier zu antworten.
Ein nächster Schritt: Wiederholungsbefragung sichert Datenqualität
In wenigen Haushalten und Wohnheimen, die bereits an der Haushaltebefragung oder der Befragung an Wohnheimen teilgenommen haben, findet die Wiederholungsbefragung statt. Stichprobenartig werden dabei Haushalte, die schon an der ersten Befragung beteiligt waren, erneut ausgewählt und persönlich befragt. Die Befragung beschränkt sich auf wenige Kernmerkmale, wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnungsstatus. Die erneute Befragung ändert nichts an den Ergebnissen aus dem ersten Interview, sondern sichert die Qualität der Daten.
Die Wiederholungsbefragung ist ein Instrument der Qualitätssicherung der Ergebnisse und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Zuverlässigkeit der Haushaltebefragungen durch eine repräsentative Wiederholungsbefragung geprüft werden muss.
Demnach kann es sein, dass Bürgerinnen und Bürger nach der Teilnahme an der Haushaltebefragung erneut von einer oder einem Erhebungsbeauftragten kontaktiert werden. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt wie gehabt über eine Terminankündigungskarte per Post. Das Interview muss nicht zwingend von demselben Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden. Auch für die Wiederholungsbefragung besteht Auskunftspflicht. Der Erhebungszeitraum kann sich in den Herbst hineinziehen.
Aktuell findet bundesweit der Zensus 2022 statt. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Zentral ist für den Zensus die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Hierfür werden stichprobenartig Haushalte von einem Erhebungsbeauftragten in einem Kurzinterview persönlich befragt. Ein zweiter Bestandteil des Zensus die Erfassung des Gebäude- und Wohnungsbestands. In der sogenannten Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum sowie darin befindlicher Wohnungen befragt. Die Ergebnisse sind maßgeblich für gesellschafts- und finanzpolitischer Entscheidungen.
Hinweis:
Informationen zur Wiederholungsbefragung finden Sie hier: www.statistik.bayern.de/mam/statistik/zensus/haushaltsstichprobe/flyer_zur_wiederholungsbefragung_zensus2022.pdf
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik im Zensus Sonderheft unter https://statistik.bayern.de/zensus2022 oder auf der Hauptseite zum Zensus unter www.zensus2022.de.