Pressemitteilung
Fürth, den 10. Juni 2022
Rückschau zeigt: Bayerisches Gastgewerbe im Jahr 2020 schwer von Corona Auswirkungen getroffen
Umsatz im Gastgewerbe geht drastisch um 43,0 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro in der Jahresbetrachtung 2019 zu 2020 zurück; mehr als 1,1 Milliarden Euro an Subven-tionen im Gastgewerbe im Jahr 2020 geflossen
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach den vorliegenden, vorläufigen Ergebnissen der Jahresstatistik im Gastgewerbe¹) berichtet, sind in Bayern im Jahr 2020 gut 35 800 rechtliche Einheiten²) mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Gastgewerbe tätig. Sie erzielen einen Umsatz von gut 11,8 Milliarden Euro. Zum Stichtag 30.09.2020 sind dort rund 332 000 Personen beschäftigt.
Fürth/Schweinfurt. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdowns und Einschränkungen setzen dem bayerischen Gastgewerbe im Jahr 2020 deutlich zu. Verglichen zu den Ergebnissen der Jahresstatistik 2019 sinkt die Zahl der rechtlichen Einheiten in Bayerns Gastgewerbe um 3 700 (-9,4 Prozent). Der Umsatz verringert sich im Jahr 2020 sogar um 43,0 Prozent zum Vorjahr. Im Jahr vor der Pandemie beträgt der Umsatz noch 20,7 Milliarden Euro. Die Zahl der Beschäftigten nimmt im Jahr 2020 um gut 120 000 bzw. um 26,6 Prozent zum Vorjahr ab.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, sind 2020 von den gut 332 000 tätigen Personen im bayerischen Gastgewerbe rund 188 000 Frauen. Das entspricht einem Anteil von 56,6 Prozent. In Teilzeit sind fast 165 000 Personen beschäftigt, also ein Anteil von 49,5 Prozent.
Gut 9 600 rechtliche Einheiten mit rund 107 700 Beschäftigten sind in der Beherbergung aktiv, 26 200 rechtliche Einheiten mit 224 900 Beschäftigten in der Gastronomie.
Bayerns Gastgewerbe erwirtschaftet im Jahr 2020 einen Umsatz von 11,8 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Umsatz einer rechtlichen Einheit im Gastgewerbe beträgt dabei 330 000 Euro. Pro Beschäftigten beläuft sich der Umsatz im Schnitt auf 36 000 Euro. Von den 11,8 Milliarden Euro Umsatz in Bayerns Gastgewerbe erwirtschaftet die Beherbergung vier Milliarden Euro und die Gastronomie gut 7,7 Milliarden Euro.
Die in 2020 gezahlten Bruttoentgelte der rechtlichen Einheiten im Gastgewerbe belaufen sich auf 3,3 Milliarden Euro. Die Bruttoinvestitionen betragen im Jahr 2020 über 0,5 Milliarden Euro. Die Rohertragsquote, also der Anteil des Rohertrags am Umsatz, liegt unterdessen bei 74,9 Prozent.
Das bayerische Gastgewerbe erhält im Jahr 2020 mehr als 1,1 Milliarden Euro Subventionen. Die Beherbergung meldet davon 470 Millionen Euro, die Gastronomie 700 Millionen Euro.
Hinweis:
¹) Hochgerechnete, vorläufige Ergebnisse; die Jahresstatistik im Gastgewerbe ist eine Stichprobenerhebung. In die Erhebung einbezogen werden maximal fünf Prozent aller Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts I „Gastgewerbe“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008.
²) Kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- und / oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in Kalenderwoche 25 erscheinende Statistische Bericht „Unternehmensstruktur im bayerischen Gastgewerbe 2020 - Ergebnisse der Jahreserhebung“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208 - 6311) oder Fax (Fax-Nr. 0911 98208 - 6638).