Pressemitteilung
Fürth, den 20. April 2021
Festgesetzte Körperschaftsteuer steigt in 2016 um 5,2 Prozent in Bayern gegenüber dem Vorjahr
7,2 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden insgesamt in Bayern festgesetzt – Verarbeitendes Gewerbe erbringt erneut größten Anteil
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2016 bei insgesamt 225 337 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 45,6 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 39,0 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 7,2 Milliarden Euro, das waren 5,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 225 337 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2016 körperschaftsteuerpflichtig. Diese erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 45,6 Milliarden Euro (+8,9 Prozent gegenüber 2015). Die Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen, welches sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen, ergibt. In 2016 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 39,0 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 7,2 Milliarden Euro, welche den entsprechenden Vorjahreswert um 5,2 Prozent überstieg.
Der mit 29,6 Prozent bzw. 2,1 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“, gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 23,0 Prozent bzw. 1,7 Milliarden Euro. Den drittgrößten Anteil mit 9,9 Prozent (bzw. 717,6 Millionen Euro) trug der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ bei, während der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ 8,1 Prozent (bzw. 583,2 Millionen Euro) ausmachte.
Im Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“ ging die gezahlte Körperschaftsteuer im Vergleich zu 2015 um 4,2 Prozent zurück, im Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ hingegen war ein Anstieg von 10,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. In den Bereichen „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ bzw. „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ waren Steigerungsraten um 0,6 bzw. 12,5 Prozent gegenüber 2015 zu verzeichnen.
Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.
Weitere Ergebnisse können im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern kostenlos abgerufen werden.