Pressemitteilung
Fürth, den 23. November 2021
Stärkster Einkommenszuwachs je Einwohner von 2009 bis 2019 in Niederbayern
In Landkreisen höheres Wachstum als in kreisfreien Städten
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner steigt nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik von 2009 bis 2019 in jeweiligen Preisen im Regierungsbezirk Niederbayern mit 34,8 Prozent am stärksten. Dahinter rangiert die Oberpfalz mit einem Zuwachs von 34,4 Prozent. Bayern kommt insgesamt auf einen Anstieg von 30,5 Prozent. Dabei nimmt das Verfügbare Einkommen je Einwohner mit 31,5 Prozent in den Landkreisen stärker zu als in den kreisfreien Städten mit 27,9 Prozent. Auf Kreisebene ist der Zuwachs mit 46,9 Prozent im Landkreis Miesbach am höchsten. Es folgen die Landkreise Amberg-Sulzbach und Freyung-Grafenau mit 42,8 und 41,4 Prozent.
Das Verfügbare Einkommen je Einwohner ist im Jahr 2019 in Oberbayern mit 29 077 Euro am höchsten. In Bayern beträgt es 26 256 Euro., Hier liegen die kreisfreien Städte mit 26 923 Euro etwas höher als die Landkreise mit 25 976 Euro. Auf der Ebene der Kreise weisen die Landkreise Starnberg und Miesbach mit 38 509 Euro bzw. 35 599 Euro die höchsten Niveaus auf.
Fürth. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte erhöht sich in Bayern je Einwohner von 2009 bis 2019 um insgesamt 30,5 Prozent. Dabei gibt es nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken. Am stärksten nimmt das Verfügbare Einkommen in Niederbayern mit 34,8 Prozent zu. Ein ähnlich hohes Wachstum zeigt sich auch in der Oberpfalz mit 34,4 Prozent. Danach kommt Unterfranken mit 32,4 Prozent. Oberbayern liegt mit 29,8 Prozent unter dem bayerischen Durchschnitt, erreicht aber 2019 mit 29 077 Euro das höchste durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen aller Regierungsbezirke. Hier liegen alle anderen Regierungsbezirke unter dem bayerischen Wert in Höhe von 26 256 Euro.
Betrachtet man die Zunahme des gesamten Verfügbaren Einkommens in den Regierungsbezirken unabhängig von der Bevölkerungszunahme, schneidet der Regierungsbezirk Oberbayern mit einem Plus von 42,6 Prozent am besten ab. Das Ergebnis liegt somit um 12,8 Prozentpunkte höher. Setzt man die Bevölkerung bei den Berechnungen in Relation, steigt beispielsweise bei einer relativ hohen Geburtenzahl der Anteil junger, noch nicht selbst verdienender Bevölkerungsteile an, wodurch eine auf die gesamte Bevölkerung bezogene Zunahme des Verfügbaren Einkommens gedämpft wird.
Auf Kreisebene steigt das Verfügbare Einkommen je Einwohner von 2009 bis 2019 im Landkreis Miesbach mit 46,9 Prozent am stärksten. Es folgen die Landkreise Amberg-Sulzbach mit einem Plus von 42,8 Prozent, Freyung-Grafenau mit 41,4 Prozent und Straubing-Bogen mit 40,8 Prozent. Unter den Top-Ten befinden sich ausschließlich Landkreise. Die ersten kreisfreien Städte sind Memmingen auf Platz 18 und München auf Platz 31. Unter den zehn Kreisen mit dem niedrigsten Einkommenszuwächsen befinden sich hingegen sieben kreisfreie Städte. Auch unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung zeigt sich diese Tendenz.
Wie in den Vorjahren erreicht der Landkreis Starnberg auch 2019 mit 38 509 Euro das höchste Verfügbare Einkommen pro Kopf. Es folgen die Landkreise Miesbach mit 35 599 Euro, München mit 32 348 Euro und die Stadt München mit 32 039 Euro. Insgesamt ist das bevölkerungsbezogene Einkommen in den kreisfreien Städten mit 26 923 Euro höher als in den Landkreisen mit 25 976 Euro.
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen ist zu beachten, dass eine Preisbereinigung auf Kreisebene nicht möglich ist, da derzeit noch keine regionalen Preisindizes unterhalb der Landesebene verfügbar sind. Das niedrige Einkommensniveau in einigen Kreisen kann durch ein dort im Vergleich zu anderen Kreisen niedriges Preisniveau zumindest teilweise ausgeglichen werden. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt daher für sich betrachtet noch kein Maß für die regionale Kaufkraft innerhalb eines Kreises dar.
Die hier vorgelegten Ergebnisse wurden nach den methodischen Vorgaben des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören, berechnet. Weitere Informationen und Ergebnisse zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können auf der Homepage des AK VGRdL unter www.statistikportal.de/de/vgrdl abgerufen werden.
Ausführliche Ergebnisse zum Verfügbaren Einkommen auf Kreisebene enthält der Statistische Bericht „Verfügbares Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte 1991 bis 2019 - Kreisfreie Städte und Landkreise, Regierungsbezirke, Regionen (Bestellnummer: P1400C 201900)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).