Pressemitteilung
Fürth, den 25. Oktober 2021
Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022: Erinnerungsversand startet in Bayern
Rückmeldung über Papierfragebogen oder ressourcenschonend online möglich. Ausfüllen dauert nur wenige Minuten.
Das Landesamt für Statistik versendet diese Woche Erinnerungsschreiben für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Darin werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht gemeldet haben, um Rückmeldung gebeten. Die Beantwortung kann flexibel entweder mit dem beigelegten Papierfragebogen erfolgen oder ressourcenschonend online über https://idev.bayern.de. Wichtig hierbei: Es besteht eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht.
Fürth. Im September 2021 startete in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Mithilfe dieser kurzen Abfrage wird ermittelt, ob die vorliegenden Verwaltungsdaten über (Mit-)Eigentümer und Gebäude aktuell und von guter Qualität sind. Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, werden mit dem Erinnerungsschreiben gebeten, über den Online-Fragebogen oder den bereitgestellten Papierfragebogen zu melden.
Vorbefragung unterstützt Datenaktualität und dient der Qualitätssicherung
Die Vorbefragung ist ein wichtiger erster Meilenstein für den effizienten Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung, kurz „GWZ“, im Rahmen des Zensus 2022. Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die jetzige Vorbefragung und die spätere GWZ im Jahr 2022 dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel von Vermessungsbehörden und Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die es zu vereinheitlichen gilt. Außerdem bilden die Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie spätere Wohnort- oder Eigentümerwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden. Anders als bei der GWZ im Mai 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle, sondern mit einer Million nur etwa ein Viertel aller Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Für die Befragten besteht eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BstatG und § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BStatG gesetzlich festgelegt ist.
Auskunftspflicht papiergebunden oder ressourcenschonend online erledigen
Um eine Teilnahme an der Vorbefragung auch für die Personen möglich zu machen, die online nicht melden können, liegt dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen bei. Maximal elf Fragen sind zu beantworten. Natürlich ist die Meldung mit den mitgelieferten Zugangsdaten auch weiterhin online möglich. Bislang haben in Bayern über 70 Prozent der Auskunftspflichtigen online gemeldet. Daher werden diese Woche nur 270 000 Erinnerungsschreiben mit beigelegtem Papierfragebogen und vorfrankiertem Rücksendeumschlag versandt. Andere Formen der Kontaktaufnahme wie etwa Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür finden nach wie vor nicht statt.
Der Zensus 2022: Wichtige Bestandsaufnahme für Gesellschaft und Staat
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Bayern finden Sie unter www.statistik.bayern.de/zensus2022