Pressemitteilung
Fürth, den 2. Juli 2021
Neuer Termin: Online-Pressebriefing zu ersten vorläufigen Monatsergebnissen aus der Todesursachenstatistik für das Jahr 2020
Einladung zum Online-Pressebriefing am 08. Juli 2021
Das Bayerische Landesamt für Statistik präsentiert erstmals vorläufige Ergebnisse aus der Todesursachenstatistik in einem Monatsbericht. Damit reagiert das Bayerische Landesamt für Statistik auf den wachsenden Bedarf an aktuellen Zahlen, die im Zuge der Corona-Pandemie erforderlich geworden sind. Der Monatsbericht lässt, basierend auf der Todesursachenstatistik, erstmalig auch Aussagen darüber zu, wie viele Personen mindestens „an“ oder „mit“ Corona verstorben sind.
Das Online-Pressebriefing war ursprünglich für den 30. Juni 2021 vorgesehen, findet nun am 08. Juli 2021 statt.
Im Online-Pressebriefing erörtert die Expertin Frau Dr. Buschner vom Bayerischen
Landesamt für Statistik wichtige Fragen zur Aussagekraft der Daten im Hinblick auf das Mortalitätsgeschehen und präsentiert erste Ergebnisse:
- Welche Auswertungsmöglichkeiten schafft der neue Merkmalskranz?
- Wie sind die Ergebnisse vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu interpretieren?
- Welchen Beitrag leisten die neuen Auswertungsmethoden für die Forschung?
Ergänzend steht für weiterführende Hintergrundinformationen zu den über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten SARS-CoV-2-Fallzahlen Frau Dr. Katz vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.
Das Online-Pressebriefing findet via Cisco Webex Meeting am
Donnerstag, den 08. Juli 2021,
um 10:00 Uhr – 10:30 Uhr statt.
Organisatorische Hinweise:
Das Pressebriefing wird als Videokonferenz via Cisco Webex durchgeführt. Bitte melden Sie sich bis 06. Juli 2021 per E-Mail bei presse@statistik.bayern.de an. Am 07. Juli 2021 erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die Zugangsdaten zum Webex-Meeting. Wir können keine Video- und Tonmitschnitte in sendefähiger Qualität garantieren. Bitte beachten Sie weiter, dass die Teilnehmerzahl begrenzt und die Teilnahme ausschließlich für Medienvertreterinnen und Medienvertreter vorgesehen ist.