Pressemitteilung

140/2021/52/D
Fürth, den 7. Juni 2021

Insolvenzen in Bayern im April 2021: Zahl der Verbraucherinsolvenzen normalisiert sich

Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter auf niedrigem Niveau

Bei den bayerischen Gerichten wurden im April 2021 insgesamt 1 048 Insolvenzverfahren gezählt, 504 Verfahren (32,5 Prozent) weniger als noch im März 2021. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen, welche zuletzt stark angestiegen war, sank von 914 Verfahren im März 2021 auf 557 Verfahren im April 2021, ein Rückgang um 39,1 Prozent (357 Verfahren). Ein im Juli 2020 öffentlich gewordener Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre hatte hier erst zu Zurückhaltung und damit einem deutlichen Rückgang in der Zahl der Verbraucherinsolvenzen geführt. Als im Dezember 2020 das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2021 (rückwirkend zum 1. Oktober 2020) bekannt wurde, folgte bis März 2021 ein teils sprunghafter Anstieg. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag mit 180 Verfahren im April 2021 rund 20,4 Prozent unter dem Vorjahresniveau (April 2020: 226 Verfahren).

Im April 2021 verzeichneten die bayerischen Gerichte 1 048 Insolvenzverfahren. Im April des Vorjahres waren es nur 712 Verfahren gewesen. Maßgeblich für die Entwicklung der letzten Monate waren starke Schwankungen in der Zahl der Verbraucherinsolvenzen. Hier hatte ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu einer Zurückhaltung von Verfahren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geführt. So ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von 451 Verfahren im Juni 2020 auf 105 Verfahren im September 2020 zurück. Nachdem auch weit nach dem im Entwurf genannten Stichtag des 1. Oktobers 2020 das entsprechende Gesetz nicht in Kraft getreten war, verharrte die Zahl mit 180 Verfahren im Oktober 2020 und 194 Verfahren im November 2020 weiter auf niedrigem Niveau. Erst im Dezember 2020 stellte sich mit Bekanntwerden des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. Januar 2021, rückwirkend zum 1. Oktober 2020, ein deutlicher Anstieg ein, sodass im Februar 2021 mit 821 Verfahren das Niveau des Vorjahres um 93,2 Prozent, im März 2021 mit 914 Verfahren das Niveau des Vorjahres sogar um 105,4 Prozent überschritten wurde.

Im April 2021 ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nun wieder um 357 Verfahren auf 557 Verfahren zurück (minus 39,1 Prozent). Im Vergleich zum stark von den ersten Corona-Beschränkungen geprägten April 2020 lag die Zahl damit im April 2021 zwar immer noch rund 105,5 Prozent höher als im Vorjahr, jedoch wieder nahe dem langfristigen Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 von monatlich 526 durch Verbraucher beantragte Verfahren (vgl. Abbildung).

Demgegenüber verharrte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit ihrem Tiefststand von 121 beantragten Verfahren im September 2020 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im April 2021 wurden mit 180 durch Unternehmen beantragte Verfahren im Vergleich zum Vormonat rund 13,0 Prozent weniger Verfahren, im Vergleich zum Vorjahr sogar rund 20,4 Prozent weniger Verfahren registriert.

Seit der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April 2020 bis April 2021 damit insgesamt 623 Verfahren weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum beantragt, ein Rückgang um 22,1 Prozent.

Gegenüber dem März 2021 fiel die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder niedriger aus. Im März 2021 waren noch 1 723 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, im April 2021 waren es mit 966 betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 43,9 Prozent weniger.
 

Entwicklung in der Zahl der monatlich beantragten Insolvenzverfahren durch Verbraucher in der Zeit Januar 2017 bis April 2021.