Pressemitteilung
Fürth, den 7. Dezember 2020
Unternehmensinsolvenzen in Bayern im September 2020: Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht weiterhin kein Anstieg bei der Zahl von beantragten Verfahren
Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen und übrigen Schuldnern aufgrund der aktuellen Rechtslage stark rückläufig
Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen bis Mai 2020 stagnierte, setzte sich der seit Juni zu beobachtende Rückgang im September 2020 zunächst fort. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 121 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im August 2020 waren es noch 143 gewesen, im Juli 184. Diese Entwicklung wurde vor dem Hintergrund der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht so erwartet. Auch die Zahl der beantragten Insolvenzen der übrigen Schuldner ging im September 2020 wiederholt zurück, nämlich auf 230 Verfahren. Im Vergleich zum September des Vorjahres (mit 679 Verfahren) lag die Zahl der Verfahren damit um knapp zwei Drittel niedriger. Grund für den anhaltenden Rückgang dürfte ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sein.
Im September 2020 wurden 121 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Nach 184 beantragten Insolvenzverfahren im Juli 2020 und 143 im August 2020 erreichten die Unternehmensinsolvenzen damit einen neuen Tiefststand. Im Vergleich zum Vorjahr wurden dabei im September 2020 rund 40,1 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen beantragt, im Juli 2020 waren es rund 31,1 Prozent und im August 2020 rund 37,8 Prozent weniger. In den durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) geprägten Monaten April bis September 2020 wurden damit insgesamt rund 230 Verfahren weniger als im Vorjahr beantragt, ein Rückgang von etwa 20 Prozent. Im Vergleich dazu nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 2017 bis 2019 eine weitestgehend stabile Entwicklung an (vgl. Abbildung 1).
Auch die Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – ging im September 2020 mit 230 Verfahren im Vergleich zu 290 Verfahren im August 2020 und 628 im Juli 2020 erneut deutlich zurück. Damit wurden im September 2020 rund zwei Drittel (66,1 Prozent) weniger Insolvenzverfahren beantragt als im gleichen Monat des Vorjahres, im August 2020 waren es rund die Hälfte weniger (-51,7 Prozent, vgl. Abbildung 2). Auslöser hierfür dürfte der am 1. Juli 2020 veröffentlichte Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre sein.