Pressemitteilung
Fürth, den 28. April 2020
Berufe der kritischen Infrastruktur in Bayern im Jahr 2019 überwiegend unterdurchschnittlich bezahlt
Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in Altenheimen verdienen monatlich im Durchschnitt 3245 Euro
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im Jahr 2019 in den meisten der aufgrund der Corona-Krise derzeit besonders geforderten Berufsgruppen unterdurchschnittlich bezahlt. Im Lebensmitteleinzelhandel verdienten Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt 2 342 Euro brutto im Monat (ohne Sonderzahlungen). Innerhalb der einzelnen Branchen bestanden deutliche Unterschiede. Zudem zeigte sich, dass vor allem Frauen in den von der Corona-Krise besonders stark betroffenen Berufsgruppen – wie z. B. medizinische und pflegerische Berufe – tätig sind.
Im Jahr 2019 bezogen vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern in vielen Berufen, die derzeit zur „kritischen Infrastruktur“[1] gezählt werden, nur einen unterdurchschnittlichen Bruttomonatsverdienst. Besonders niedrig waren die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) – über alle Leistungsgruppen hinweg – im Lebensmitteleinzelhandel mit 2 342 Euro und in der Güterbeförderung im Straßenverkehr mit 2 583 Euro.
Der Bruttomonatsverdienst vollzeitbeschäftigter Fachkräfte in Altenheimen (z. B. Altenpflegerinnen und Altenpfleger) lag bei durchschnittlich 3 245 Euro und damit unter dem monatlichen Durchschnittsverdienst von 3 411 Euro vollzeitbeschäftigter Fachkräfte im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich. Hingegen wurden Fachkräfte in Vollzeit in Krankenhäusern (z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger) mit 3 549 Euro brutto im Monat überdurchschnittlich bezahlt.
Innerhalb der einzelnen Branchen zeigten sich größere Unterschiede im Verdienstniveau. Beim vollzeitbeschäftigten Krankenhauspersonal reichte die Spanne des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes von 2 421 Euro für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(z. B. Reinigungskräfte) bis hin zu 8 113 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung (z. B. Ärztinnen und Ärzte). Insgesamt hatten 88,5 Prozent des Krankenhauspersonals eine leitende Stellung inne oder übten komplexere bzw. einfache Fachtätigkeiten aus. Für das Personal in Altenheimen belief sich der Anteil auf 68,2 Prozent. Dagegen war die Mehrheit der Vollzeitbeschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel an- oder ungelernt (60,2 Prozent).
In Bayern waren im Jahr 2019 55 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel Frauen. Besonders viele Frauen arbeiteten in medizinischen und pflegerischen Berufen. In Krankenhäusern belief sich ihr Anteil auf 63,2 Prozent, in Altenheimen auf 70,5 Prozent. Über die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Frauen (55,6 Prozent) in Krankenhäusern waren als ausgebildete Krankenpflegerinnen tätig. Der Anteil von Pflegerinnen in Altenheimen war mit 45,6 Prozent geringer.
[1] Hierzu zählen alle Einrichtungen, die z. B. der Gesundheitsversorgung, der Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen oder der Lebensmittelversorgung dienen, aber auch Banken und Sparkassen. Hinsichtlich der Einstufung als Berufe der kritischen Infrastruktur wird insbesondere auf die Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales verwiesen.
Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.
Diese Zahlen sind Ergebnisse der vierteljährlich durchgeführten Verdiensterhebung. In einer repräsentativen Stichprobe werden rund 5 000 bayerische Betriebe (und andere örtliche Einheiten wie Niederlassungen von Körperschaften, Stiftungen etc.) aus nahezu allen Branchen der gesamten Wirtschaft mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, der privaten Haushalte sowie der exterritorialen Organisationen und Körperschaften befragt.
Um die Ergebnisse der Erhebung besser analysieren zu können, werden Leistungsgruppen gebildet, die eine Unterteilung der Arbeitnehmertätigkeit nach dem stellenbezogenen Qualifikationsprofil darstellen. Sie sind wie folgt definiert:
Leistungsgruppe 1: Arbeitnehmer/-innen in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen z. B. auch angestellte Geschäftsführer/-innen, sofern deren Verdienst zumindest noch teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind ferner alle Arbeitnehmer/-innen, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Abteilungsleiter/-innen) und Arbeitnehmer/-innen mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben. Die Tätigkeiten werden selbstständig ausgeführt.
Leistungsgruppe 2: Arbeitnehmer/-innen mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die in der Regel nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbstständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer/-innen, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Vorarbeiter/-innen, Meister/-innen).
Leistungsgruppe 3: Arbeitnehmer/-innen mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.
Leistungsgruppe 4: Angelernte Arbeitnehmer/-innen mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.
Leistungsgruppe 5: Ungelernte Arbeitnehmer/-innen mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden.