Pressemitteilung
Fürth, den 28. Februar 2020
Inflationsrate in Bayern im Februar 2020 bei 1,7 Prozent
Anstieg der Kraftstoffpreise um 3,0 Prozent binnen Jahresfrist
Die Verbraucherpreise in Bayern haben sich im Vergleich zum Februar des Vorjahres im Gesamtniveau um 1,7 Prozent erhöht. Dabei zeigte sich am Energiemarkt ein differierendes Bild. Während die Preise im Vergleich zum Vorjahr bei Heizöl um 10,7 Prozent deutlich sanken, war bei Kraftstoffen ein Anstieg um 3,0 Prozent zu beobachten. Ohne Heizöl und Kraftstoffe gerechnet, hätte die Inflationsrate ebenfalls bei 1,7 Prozent gelegen. Gestiegen sind auch die Preise für Nahrungsmittel (+3,4 Prozent), wobei die Entwicklung der einzelnen Produkte sehr unterschiedlich verlief. Ein deutlicher Preisrückgang war bei Möhren (-24,5 Prozent) und Butter (-12,4 Prozent) zu beobachten, während die Preise für Gurken (+43,9 Prozent), Mandarinen oder Clementinen (+43,5 Prozent), Weintrauben (+24,1 Prozent) und Äpfel (+17,9 Prozent) spürbar gestiegen sind. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise gegenüber dem vorangegangenen Januar im Gesamtniveau um 0,7 Prozent. Preissenkungen waren binnen Monatsfrist sowohl bei Heizöl (-7,8 Prozent) als auch bei Kraftstoffen (-2,9 Prozent) zu beobachten.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag die Inflationsrate, das ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Bayern gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat in Prozent, im Februar 2020 bei +1,7 Prozent Im Januar lag sie noch bei +1,5 Prozent. Der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oftmals als Kerninflationsrate bezeichnet, lag im Februar bei +1,4 Prozent.
Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt sind im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,4 Prozent gestiegen, wobei die Preisentwicklung bei einzelnen Produkten sehr unterschiedlich ausfiel. Ein deutlicher Preisrückgang war bei Möhren (-24,5 Prozent) und Butter (-12,4 Prozent) zu beobachten, während die Preise für Gurken (+43,9 Prozent), Mandarinen oder Clementinen (+43,5 Prozent), Weintrauben (+24,1 Prozent) und Äpfel (+17,9 Prozent) spürbar gestiegen sind.
Für Fleisch und Fleischwaren zeigt sich binnen Jahresfrist ein deutlicher Aufwärtstrend (+8,6 Prozent).
Tabakwaren (+4,3 Prozent) sind genauso wie alkoholfreie Getränke (+4,2 Prozent) teurer geworden. Im Gegensatz dazu blieben die Preise für alkoholische Getränke im Vergleich zum Vorjahresmonat nahezu konstant (-0,1 Prozent).
Gegenüber dem Februar des Vorjahres mussten die Verbraucher für Heizöl geringere Preise zahlen (-10,7 Prozent), wohingegen Kraftstoffe (+3,0 Prozent) sich verteuerten. Überdurchschnittliche Preisanstiege waren ebenfalls für Strom (+4,0 Prozent) und Gas (+3,9 Prozent) zu verzeichnen.
Die Preisentwicklung bei den Wohnungsmieten (ohne Nebenkosten) verlief vergleichsweise moderat. Gegenüber dem Februar des Vorjahres erhöhten sie sich um 1,6 Prozent.
Bei einigen hochwertigen technischen Produkten waren im Februar die Preise im Vergleich zum Vorjahr niedriger. So konnten die Verbraucher insbesondere tragbare Computer (-8,3 Prozent), digitale Kameras (-4,6 Prozent) und Fernsehgeräte (-5,6 Prozent) deutlich günstiger beziehen als im Vorjahr.
Die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vormonat im Gesamtniveau um 0,7 Prozent. Preissenkungen waren binnen Monatsfrist sowohl bei Kraftstoffen (-2,9 Prozent) als auch besonders deutlich bei Heizöl (-7,8 Prozent) zu beobachten. Demgegenüber mussten die Verbraucher bei Obst (+2,2 Prozent) und Gemüse (+5,4 Prozent) Preisanstiege hinnehmen.
Die Presseinformation zum Berichtsmonat Februar 2020 enthält vorläufige Ergebnisse.
Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.
Ausführliche Ergebnisse enthalten die in Kürze erscheinenden Statistischen Berichte „Verbraucherpreisindex für Bayern im Februar 2020 sowie Jahreswerte von 2017 bis 2019 mit tief gegliederten Ergebnissen nach Gruppen und Untergruppen“ (Bestellnummer: M1201C 202002) und „Verbraucherpreisindex für Bayern. Monatliche Indexwerte von Januar 2015 bis Februar 2020 mit Gliederung nach Haupt- und Sondergruppen“ (Bestellnummer: M1301C 202002).
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