Pressemitteilung

32/2020/55/L
Fürth, den 11. Februar 2020

6,88 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden 2015 in Bayern insgesamt festgesetzt

Zuwachs um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr – Verarbeitendes Gewerbe erbringt erneut größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2015 bei insgesamt 219 102 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 41,84 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 36,07 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 6,88 Milliarden Euro, das waren 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 219 102 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2015 körperschaftsteuerpflichtig. Diese erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 41,84 Milliarden Euro (+11,8 Prozent gegenüber 2014). Die Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen, welches sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen, ergibt. In 2015 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 36,07 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 6,88 Milliarden Euro, welche den entsprechenden Vorjahreswert um 3,8 Prozent überstieg.

Der mit 32,5 Prozent bzw. 2,24 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“, gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 21,9 Prozent bzw. 1,51 Milliarden Euro. Den drittgrößten Anteil mit 10,4 Prozent (bzw. 713,6 Millionen Euro) trug der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ bei, während der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ 7,5 Prozent (bzw. 518,2 Millionen Euro) ausmachte.

Im Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“ ging die gezahlte Körperschaft-steuer im Vergleich zu 2014 um 6,0 Prozent zurück, ebenso verhielt es sich im Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (-0,3 Prozent gegenüber 2014). In den Bereichen „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ bzw. „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ hingegen waren jeweils entsprechende Steigerungsraten um 23,0 bzw. 7,5 Prozent gegenüber 2014 zu verzeichnen. Der größte Anstieg bei der gezahlten Körperschaftsteuer wurde im Bereich „Grundstücks- und Wohnungswesen“ mit 51,7 Prozent (bzw. 343,2 Millionen Euro) festgestellt.

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse können im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/steuern kostenlos abgerufen werden.