Pressemitteilung
Fürth, den 5. Februar 2020
Bestandslistenlieferung für Wohnungsunternehmen
Das Bayerische Landesamt für Statistik arbeitet bei den Vorbereitungen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus 2021 mit den Wohnungsunternehmen und Verwaltungen zusammen
Wohnungsunternehmen sind im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) beim Zensus 2021 für ihre Vielzahl an Wohnungen auskunftspflichtig. Das Bayerische Landesamt für Statistik informiert heute darüber, dass ab sofort die elektronische Übermittlung der Bestandslisten möglich ist und was es damit auf sich hat.
Gewerblich tätige Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen sind in der Haupterhebung des Zensus 2021 für ihre Vielzahl an Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum auskunftspflichtig. Um die Belastung zeitlich zu entzerren, wurden die Großeigentümer Anfang Februar 2020 schriftlich aufgefordert, ihre Bestandslisten elektronisch zu übermitteln. Diese Liste umfasst alle Gebäudeanschriften, an denen sie Wohnraum verwalten oder besitzen.
Das Bayerische Landesamt für Statistik ermöglicht ihnen dadurch bereits weit im Voraus, eine Datei mit den nötigen Informationen vorzubereiten und zu übersenden. Zudem kann das Landesamt anhand der Bestandsliste erkennen, ob und für welche Objekte Wohnungsunternehmen in der Haupterhebung 2021 auskunftspflichtig sind.
In Deutschland gibt es kein zentrales Register über den Gebäude- und Wohnungsbestand. Deshalb werden beim Zensus im Rahmen der GWZ unter anderem Informationen zu Anzahl und Größe sowie Leerstand und Miete erhoben.
Mit dem Zensus 2021 steht in Deutschland turnusgemäß die nächste Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung an. Wie viele Einwohner hat Deutschland, wie leben und arbeiten die Menschen? Der Zensus gibt Antworten darauf. Er ist maßgebend für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen und liefert die Grundlage für viele rechtliche, auf der Bevölkerungszahl basierende Fragen.
Der Datenschutz ist sowohl bei der Lieferung der Bestandslisten zur GWZ als auch in der Haupterhebung und Vorbefragung ebenso sichergestellt wie bei allen anderen Erhebungen der amtlichen Statistik.
Ausführliche Informationen zum Zensus 2021 erhalten Sie auf www.zensus2021.de oder über die Website des Bayerischen Landesamts für Statistik: www.statistik.bayern.de/gwz.
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