Pressemitteilung
Fürth, den 26. März 2019
Bayerische Flughäfen melden 52 Millionen Passagiere
Starts und Landungen legten im Jahr 2018 um 2,4 Prozent zu
Die bayerischen Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen meldeten nach Auswertungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2018 insgesamt 52,2 Millionen Passagiere im gewerblichen Luftverkehr (einschl. Transitverkehr). Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, starteten und landeten dabei fast 463 000 Flugzeuge auf diesen drei Hauptverkehrsflughäfen*).
Im Jahr 2018 starteten bzw. landeten insgesamt 462 920 Flugzeuge auf den drei bayerischen Hauptverkehrsflughäfen*) München, Nürnberg und Memmingen. Das waren 2,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamts weiter mitteilt, flogen insgesamt 52,2 Millionen Passagiere von diesen drei Flughäfen ab oder landeten dort (einschl. Durchgangsverkehr). Dies entspricht einer Steigerung um 4,5 Prozent gegenüber 2017. Das Fracht- und Postaufkommen sank an diesen Flughäfen insgesamt um 3,2 Prozent auf 383 351 Tonnen.
An Bayerns größtem Flughafen München stieg im Jahr 2018 die Zahl der Fluggäste an Bord um 3,7 Prozent auf 46,2 Millionen bei 403 476 Starts und Landungen (+2,2 Prozent). Über drei Viertel der Fluggäste (Ein- und Aussteiger) kamen aus dem Ausland oder flogen ins Ausland. Das Fracht- und Postaufkommen sank um 3,4 Prozent auf 375 131 Tonnen.
In Nürnberg stieg die Zahl der Starts und Landungen um 1,1 Prozent auf 46 362. Die Passagierzahlen erhöhten sich um 6,7 Prozent auf 4,5 Millionen. 81,7 Prozent der Fluggäste in Nürnberg waren Auslandspassagiere. Das Fracht- und Postaufkommen stieg um 5,7 Prozent auf 8 186 Tonnen.
Von den knapp 1,5 Millionen Passagieren in Memmingen (+26,4 Prozent) waren fast alle Auslandsreisende (99,9 Prozent). Memmingen meldete insgesamt 13 082 Starts und Landungen und damit 18,0 Prozent mehr als im Jahr 2017.
*) Hauptverkehrsflughäfen mit mehr als 150 000 Fluggasteinheiten (Einsteiger- und Aussteiger, je 100 kg Fracht und Post) im Jahr.
Die monatliche Erhebung zum gewerblichen Luftverkehr beruht auf dem Verkehrsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2004 (§ 12, 1 VerkStatG).
Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Verkehr - Luftverkehr – Fachserie 8 Reihe 6.1 –2018, Link: www.destatis.de