Pressemitteilung
Fürth, den 27. November 2019
Weniger Verurteilte in Bayern 2018
42,4 Prozent aller Verurteilten waren vorbestraft
Im Jahr 2018 wurden in Bayern 116 365 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren 1,6 Prozent weniger als im Jahr davor. Dabei handelte es sich bei den verurteilten Straftätern überwiegend um Erwachsene (87,2 Prozent). Die Anteile der verurteilten Heranwachsenden bzw. Jugendlichen lagen bei 8,0 bzw. 4,8 Prozent. Unter den schuldig gesprochenen Personen waren nur 17,8 Prozent Frauen. 42,4 Prozent aller Verurteilten hatten bereits mindestens einen Eintrag im Bundeszentralregister, waren also vorbestraft.
Im Jahr 2018 lag die Zahl der abgeurteilten Personen, gegen die ein Strafverfahren vor bayerischen Gerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, mit 138 558 um 2,0 Prozent niedriger als im Jahr 2017. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entschieden die Gerichte 2018 in 84,0 Prozent der Fälle oder bei 116 365 Beschuldigten auf eine Verurteilung. Die Gesamtzahl der Verurteilten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent. In 13,7 Prozent der Fälle, d.h. bei 18 960 Personen, wurde das Verfahren gerichtlich eingestellt. Nur 2,2 Prozent der Verfahren (3 064 Personen) endeten mit einem Freispruch. Die restlichen 169 Fälle (0,1 Prozent) wurden durch „sonstige Entscheidungen“ beendet.[1]
Von den 116 365 Verurteilten des Jahres 2018 waren 101 488 Personen oder 87,2 Prozent zur Zeit der Tat im Alter ab 21 Jahren („Erwachsene“), 9 350 oder 8,0 Prozent Heranwachsende (Personen zwischen 18 bis unter 21 Jahren) und 5 527 oder 4,8 Prozent strafmündige Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Im Berichtszeitraum befanden sich unter den Verurteilten 20 696 Frauen, das waren um 3,9 Prozent weniger als im Jahr 2017. Ihr Anteil an allen Verurteilten betrug 17,8 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (18,2 Prozent) geringfügig zurückgegangen.
Von den Verurteilten waren, soweit von diesen Personen entsprechende Angaben vorlagen, 49 329 vorbestraft. Dies waren 42,4 Prozent aller Verurteilten. Von diesen schon früher Straffälligen waren 33 147 bereits mehrfach vorbestraft, unter ihnen 8 743 Personen drei- oder viermal und 16 486 fünfmal oder öfter.
[1] Als "sonstige Entscheidung" zählen: Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (auch neben Freispruch oder Einstellung), außerdem das Absehen von Strafe und die Überweisung an das Familiengericht gemäß § 53 JGG.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2018 (B6100 201800)“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/bildung_soziales/rechtspflege als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (Fax-Nr. 0911 98208-6638).