Pressemitteilung
Fürth, den 26. November 2019
Insolvenzverfahren in Bayern in den ersten drei Quartalen 2019 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum weiter rückläufig
Anzahl der Unternehmensinsolvenzen jedoch gestiegen
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 8 488 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 2 018 Unternehmens- und 4 175 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum stieg die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen um 10,0 Prozent, während die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen um 15,8 Prozent zurückging. Fast drei Viertel (72,4 Prozent bzw. 1 462 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet, während 27,6 Prozent mangels Masse abgewiesen werden mussten. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 735 081, womit dieser Wert deutlich unter dem von Januar bis September 2018 lag (1 783 520 Euro). Hintergrund für diese Entwicklung sind einzelne Großinsolvenzen im Vorjahreszeitraum. Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum bei 50 081 Euro, während sie in den ersten neun Monaten des Vorjahres noch 49 809 Euro betragen hatte.
Insgesamt 8 488 Insolvenzverfahren wurden von Januar bis September 2019 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 2 018 Unternehmensinsolvenzen und 4 175 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt im Vergleich zu den ersten 9 Monaten des Jahres 2019 um 8,5 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf die um 15,8 Prozent gesunkenen Verbraucherinsolvenzverfahren zurückzuführen; die Anzahl der Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätige lag um 9,4 Prozent unter dem entsprechendem Vorjahreswert. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg dagegen im Vergleich zu dem entsprechenden Vorjahreswert von 1 835 auf 2 018, was einem Anstieg von 10,0 Prozent entspricht. Die restlichen 515 Insolvenzverfahren betrafen natürliche Personen als Gesellschafter, sowie Nachlässe und Gesamtgut, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum zeigte sich hier jedoch eine nahezu unmerklicher Anstieg (0,4 Prozent).
Von den insgesamt 2 018 im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzen wurden 72,4 Prozent bzw. 1 462 Verfahren eröffnet, 556 bzw. 27,6 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 735 081 Euro und lagen damit weit unter dem Niveau des entsprechenden
Vorjahreszeitraums (1 783 520 Euro), jedoch über dem Niveau des entsprechenden Zeitraumes vor zwei Jahren (681 366 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 10 973 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, während im entsprechenden Vorjahreszeitraum 8 950 Beschäftigte und somit fast ein Viertel mehr von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren.
Von den 4 175 in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 beantragten Verbraucherinsolvenzen wurden 97,3 Prozent (bzw. 4 062 Verfahren) eröffnet, in 2,1 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und 0,6 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden mussten, beliefen sich auf 209,1 Millionen Euro und lagen damit um 15,4 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Je beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 50 081 Euro und lagen damit um 0,5 Prozent über dem Vergleichswert der ersten neun Monate des Jahres 2018.