Pressemitteilung
Fürth, den 14. März 2019
Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“
Endgültiges Ergebnis: 18,3 Prozent der Stimmberechtigten trugen sich ein
Wie der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, nach der heutigen Sitzung des Landeswahlausschusses mitteilt, wurden für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ nach dem endgültigen Ergebnis 1,741 Millionen gültige Eintragungen geleistet. Damit haben 18,3 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern das Volksbegehren unterstützt. Die für die Rechtsgültigkeit erforderliche Zahl an Eintragungen von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten wurde demnach deutlich überschritten.
Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung nach Prüfung der Eintragungslisten das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) festgestellt. In der Zeit von 31. Januar 2019 bis zum Ende der Eintragungsfrist am 13. Februar 2019 wurden 1 741 017 gültige Eintragungen geleistet. Art. 71 Abs. 2 Landeswahlgesetz fordert zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens, dass das Verlangen nach Schaffung eines Gesetzes von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten gestellt worden ist. Für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ waren 9 493 322 Personen eintragungsberechtigt. Die zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens erforderliche Zahl von 949 333 Unterschriften wurde somit um 791 684 überschritten.
Unter den 96 kreisfreien Städten und Landkreisen wurden die höchsten prozentualen Anteile gültiger Eintragungen mit 27,6 Prozent im Landkreis Starnberg und mit 26,5 Prozent im Landkreis München ermittelt. Lediglich 10,5 Prozent der Stimmberechtigten haben dagegen das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Hof unterstützt.
Die Ergebnisse sämtlicher kreisfreier Städte und Landkreise sowie weitere Informationen zu diesem und zu früheren Volksbegehren sind im Internetangebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de), unter der Rubrik „Volksbegehren und Volksentscheide“ zu finden. Darüber hinaus wird der Landeswahlleiter das Ergebnis des Volksbegehrens im Bayerischen Staatsanzeiger sowie in einer eigenen Veröffentlichung bekannt machen.