Pressemitteilung
Fürth, den 29. November 2018
Insolvenzverfahren in Bayern in den ersten drei Quartalen 2018 weiter rückläufig
Gläubigerforderungen aufgrund von Großinsolvenzen stark angestiegen
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 9 273 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 1 835 Unternehmens- und 4 961 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sank die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren um 4,3 Prozent, während die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen um 6,9 Prozent zurückging. Fast drei Viertel (72,2 Prozent bzw. 1 324 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet, während 27,8 Prozent mangels Masse abgewiesen werden mussten. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 1 783 520 Euro, womit dieser Wert deutlich über dem von Januar bis September 2017 lag (681 366 Euro). Hintergrund für solche Entwicklungen sind einzelne Großinsolvenzen welche namentlich nicht genannt werden dürfen. Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum bei 49 809 Euro, während sie in den ersten neun Monaten des Vorjahres noch 49 749 Euro betragen hatte.
Insgesamt 9 273 Insolvenzverfahren wurden von Januar bis September 2018 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 1 835 Unternehmensinsolvenzen und 4 961 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2017 um 3,6 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf die um 6,9 Prozent gesunkenen Verbraucherinsolvenzverfahren zurückzuführen; die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lag um 4,3 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die restlichen 2 477 Insolvenzverfahren betrafen natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgut; verglichen mit dem Vorjahreszeitraum zeigte sich hier jedoch ein leichter Anstieg (4,3 Prozent).
Von den insgesamt 1 835 im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden 72,2 Prozent bzw. 1 324 Verfahren eröffnet; 511 Verfahren bzw. 27,8 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 1 783 520 Euro und lagen damit weit über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums (681 366 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 8 950 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, während im entsprechenden Vorjahreszeitraum 10 964 Beschäftigte und somit fast ein Fünftel weniger von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren.
Von den 4 961 in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 97,8 Prozent (bzw. 4 852 Verfahren) eröffnet, in 2,0 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und 0,2 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden mussten, beliefen sich auf insgesamt 247,1 Millionen Euro und lagen damit um 6,8 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Je beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 49 809 Euro und lagen damit um 0,1 Prozent über dem Vergleichswert der ersten neun Monate des Jahres 2017.