Pressemitteilung

193/2018/54/K
Fürth, den 1. August 2018

Sozialhilfeausgaben in Bayern erneut gestiegen

Leistungen zur Eingliederungshilfe behinderter Menschen bleibt die größte Position

Die Sozialhilfeausgaben in Bayern sind 2017 erneut gestiegen. Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel des SGB XII beliefen sich im Jahr 2017 in Bayern auf rund 4 Milliarden Euro. Nach Abzug der Einnahmen (596 Millionen Euro) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch 2017 – mit Nettoausgaben in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro – die größte Einzelposition. Das Bayerische Landesamt für Statistik weist weiter darauf hin, dass aufgrund einer methodischen Änderung ab dem Berichtsjahr 2017 Ausgaben bzw. Einnahmen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) nicht mehr ausgewiesen werden können.

Die Sozialhilfeausgaben in Bayern sind 2017 erneut gestiegen. Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel des SGB XII beliefen sich im Jahr 2017 in Bayern auf insgesamt 4 008 Millionen Euro und lagen somit 2,9 Prozent über den entsprechenden Vergleichsdaten des Vorjahres. Nach Abzug der Einnahmen (596 Millionen Euro) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 3 412 Millionen Euro (plus 3,1 Prozent ggü. 2016).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch 2017 – mit Nettoausgaben in Höhe von 2 540 Millionen Euro – die größte Einzelposition und lag 3,5 Prozent über denen des Vorjahres.

Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege lagen bei 528 Millionen Euro, für Hilfe zum Lebensunterhalt bei 177 Millionen Euro. Für Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung wurden 91 Millionen Euro verausgabt und 76 Millionen Euro für Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.

Das Bayerische Landesamt für Statistik weist darauf hin, dass aufgrund einer methodischen Änderung ab dem Berichtsjahr 2017 Ausgaben bzw. /Einnahmen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) nicht mehr ausgewiesen werden können.

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2017, Ausgaben und Einnahmen“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Nettoausgaben Sozialhilfe