Pressemitteilung

162/2018/54/K
Fürth, den 2. Juli 2018

Prostituiertenschutz in Bayern

Mehr als die Hälfte der in der Prostitution tätigen Personen in München registriert

Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und der Prostitutions-Statistikverordnung (ProstStatV) zum 01.07.2017 wurden Ende 2017 erstmals Daten zum Prostitutionsgewerbe und zur Prostitutionstätigkeit erhoben. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren zum 31. Dezember 2017 in Bayern insgesamt 2 188 in der Prostitution tätige Personen und 578 Prostitutionsgewerbe angemeldet.

Mit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes zum 01.07.2017 besteht für Prostituierte und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde.

Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in der Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes auszuschließen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden Ende 2017 insgesamt 2 188 in der Prostitution tätige Personen und 578 Prostitutionsgewerbe gemeldet.

Der Großteil (60,2 Prozent bzw. 1 318 Personen) der 2 188 gemeldeten Personen wurde in der Stadt München registriert. Beim Prostitutionsgewerbe hingegen wurden 146 der insgesamt 578 erfassten Prostitutionsgewerbe (25,3 Prozent) von der Stadt Nürnberg gemeldet.

Gut ein Drittel (767 Personen) der tätigen Personen hatten eine rumänische Staatsangehörigkeit, 388 (17,7 Prozent) eine deutsche.

1 694 Personen waren im Alter von 21 bis unter 45 Jahren, was einem Anteil von 77,4 Prozent entspricht.

 Es liegen keine weiteren Daten als die in der Pressemitteilung vor.