Pressemitteilung
Fürth, den 4. Juli 2017
Zahl der Ehescheidungen nahm 2016 weiter ab
Von jeder zweiten geschiedenen Ehe sind Kinder betroffen
Seit 2011 sinkt die Zahl der Ehescheidungen in Bayern kontinuierlich. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden 2016 in Bayern 24 134 Ehen geschieden. Das waren 0,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor, als noch 24 247 Scheidungen zu verzeichnen waren. Die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt erlebten vergangenes Jahr 18 971 minderjährige Kinder die Scheidung ihrer Eltern.
Im Jahr 2016 wurden in Bayern 24 134 Ehen geschieden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit die Zahl der Ehescheidungen in den letzten fünf Jahren stetig gesunken, nämlich um rund elf Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Im Vergleich zum Rekordjahr 2003, als mit 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, sind im Jahr 2016 die Scheidungen sogar um fast 20 Prozent zurückgegangen.
In rund 48 Prozent der Fälle (11 687) beantragte die Frau, in etwas über 41 Prozent der Fälle (9 969) der Mann die Scheidung. Bei zehn Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (2 478) wurde das Verfahren gemeinsam beantragt. Bei über 96 Prozent (20 890) aller Scheidungen, welche durch einen der beiden Ehepartner beantragt wurden, stimmte der andere Ehepartner dem Verfahren zu.
Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im Jahr 2016 zwischen dem fünften und achten Ehejahr geschieden. Am häufigsten von einer Scheidung betroffen waren Ehen mit einer Ehedauer von sechs Jahren. Nach dieser Ehedauer wurden 1 288 Ehen geschieden, was 5,3 Prozent der gesamten gerichtlichen Ehelösungen entspricht. Ein Anteil von rund 17 Prozent der geschiedenen Paare (4 117) hatte bei ihrer Scheidung bereits mindestens 25 Ehejahre miteinander verbracht. Die durchschnittliche Ehedauer im Scheidungsfall lag im Jahr 2016 bei 14,9 Jahren.
Bei rund 27 Prozent der Ehescheidungen im Jahr 2016 hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung genau ein minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren belief sich auf 23 Prozent. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 18 971 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Im Jahr 2015 lag die Zahl der „Scheidungskinder“ bei 18 956 und somit leicht unter der Anzahl im Jahr 2016.